Sonderurlaub bei Todesfall: Alle Infos zu Anspruch, Dauer und Alternativen

Blick auf ein frisches Grab mit Holzkreuz, an dem eine weiße Rose lehnt.
Hannes P Albert/dpa- Arbeitnehmer können bei Todesfall in der Familie Sonderurlaub beantragen.
- §616 BGB gewährt bezahlte Freistellung bei unverschuldeten Hindernissen.
- Dauer variiert, oft 1-3 Tage. Öffentlicher Dienst bietet meist 2 Tage.
- Alternativen: regulärer Urlaub, unbezahlte Freistellung oder Krankschreibung.
- Sonderurlaub muss schriftlich beantragt werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der herausforderndsten Erfahrungen im Leben. In solch schwierigen Momenten ist es wichtig, dass man Zeit hat, zu trauern. Auf Angehörige können auch organisatorische Aufgaben hinzukommen, welche sich mit dem Alltag mitunter kaum verbinden lassen. Der Sonderurlaub gewährt bei einem Todesfall eine Auszeit.
Was ist Sonderurlaub bei einem Todesfall?
Sonderurlaub bei einem Todesfall im familiären oder persönlichen Umfeld beschreibt die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Die Regelungen hierzu variieren jedoch je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Am besten spricht man frühzeitig mit den Vorgesetzten und informiert diese über den Todesfall. Auch wenn der Anspruch besteht, muss Sonderurlaub in der Regel schriftlich beantragt werden.
Gesetzliche Grundlage im BGB
In Deutschland legt der § 616 BGB fest, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, wenn sie aus einem unverschuldeten Grund vorübergehend daran gehindert sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Ein Todesfall im engsten Familienkreis fällt unter diese Regelung.
Wann besteht Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall?
Sonderurlaub bei einem Todesfall kann üblicherweise beantragt werden, wenn man zu den nächsten Verwandten zählt und diesem Personenkreis angehört:
- Ehepartner/Ehepartnerin
- Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Vater & Mutter (Eltern)
- Kinder (natürlich auch Adoptivkinder), Pflegekinder und Enkelkinder
- Geschwister
- Oma & Opa (Großeltern)
- Schwiegereltern
Todesfall: Dauer des Sonderurlaubs
Die konkrete Länge des Sonderurlaubs wird gesetzlich nicht exakt definiert, sondern soll laut BGB „nicht erheblich“ sein. In der Praxis sind meist ein bis drei Tage üblich. Es empfiehlt sich, Rücksprache mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat zu halten, da in vielen Fällen tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen die genauen Regelungen zum Sonderurlaub bei einem Todesfall bestimmen. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, den Sonderurlaub in Absprache mit den Arbeitgebenden auf bis zu zwei Wochen zu verlängern, wenn Sie seit mehr als zwölf Monaten im Unternehmen beschäftigt sind.
TVÖD und IG Metall: Tarifverträge und individuelle Regelungen
Die Dauer des Sonderurlaubs kann auch von der Betriebszugehörigkeit abhängen. In vielen Branchen existieren spezifische Regelungen für die Dauer des Sonderurlaubs bei einem Todesfall:
- Öffentlicher Dienst (TVöD): Hier werden in der Regel 2 Tage Sonderurlaub gewährt.
- Metall- und Elektroindustrie: Bei der IG Metall Baden-Württemberg sind im Manteltarifvertrag 1–3 Tage Freistellung bei einem Todesfall festgelegt. Die Dauer des Sonderurlaubs variiert dabei je nachdem, ob es sich um Ehegatten, von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie von Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft handelt (3 Tage), um eigene Kinder (2 Tage) oder Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister (1 Tag). Die genauen Bestimmungen können sich je nach Manteltarifvertrag unterscheiden.
- Einzelverträge: Manche Unternehmen haben eigene, großzügigere Regelungen.
Alternativen zum Sonderurlaub bei einem Todesfall
Wenn kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht oder die gewährten Tage nicht ausreichen, gibt es Alternativen, um eine dringend benötigte Auszeit zu finden. Eine Option ist, reguläre Urlaubstage aus dem bestehenden Kontingent zu nutzen. Am besten man spricht diese Möglichkeit so früh wie möglich mit Arbeitgebenden ab, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auch eine unbezahlte Freistellung kann in Betracht gezogen werden, erfordert jedoch ebenfalls die Zustimmung des Unternehmens. Wenn die seelische Belastung einen so stark einschränkt, dass man arbeitsunfähig ist, kann man sich auch von einem Arzt krankschreiben lassen.
Quellen:
- Südwestpresse (SWP): Trauerratgeber
- IG Metall: Manteltarifvertrag Baden-Württemberg
- Personio: Sonderurlaub – Wann Mitarbeitende Anspruch haben
