Solaranlage im Kleingarten
: Sonnen-Strom für die Laube - Was ist aktuell erlaubt?

Dürfen in Kleingärten Solaranlagen zur Stromgewinnung genutzt werden? Die Rechtslage ist alles andere als eindeutig. Das hat Folgen.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Rosen blühen am Zaun einer Parzelle der Kleingartenvereines Schreber-Hauschild e. V. im Norden der Stadt. Die Anlage aus dem Jahr 1884 ist Austragungsort des Leipzger Tages des Gartens.

Ist in Kleingärten die Nutzung von Solaranlagen erlaubt?

Sebastian Willnow /dpa

Hunderttausende Menschen in Deutschland verbringen ihre Freizeit in Kleingärten. Allein knapp 900.000 Kleingärtner sind im Bundesverband der Kleingartenvereine organisiert. Und nicht wenige davon, würden ihren Strom für den Kleingarten über eine Solaranlage produzieren. Die Rechtslage dazu ist aber schwierig.

Solaranlage im Kleingarten: Eine Thema für die Gerichte

Mittlerweile ist beschäftigen Solaranlagen im Kleingarten sogar Gerichte. So wehrt sich beispielsweise ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen (Brandenburg) derzeit vor Gericht gegen eine Kündigung des eigenen Kleingartenvereins. Das Paar hatte eigenen Angaben zufolge auf der eigenen Parzelle ein Solarmodul auf einem Gewächshaus installiert. Der Vorstand habe nach einem mehrmonatigen Streit schließlich eine Kündigung ausgesprochen. Der Verein sah dem Ehepaar und seinem Anwalt zufolge einen Verstoß gegen das Bundeskleingartengesetz, wonach ein Kleingarten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfe und eine eigene Stromversorgung deshalb unzulässig sei.

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Solaranlage im Kleingarten: Was steht dazu im Gesetz?

Explizit geregelt ist die Nutzung oder Nichtnutzung von Solaranlagen im Bundeskleingartengesetz nicht. Dort steht im Paragraf 3 lediglich: "Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."

Die ungeklärte Rechtslage verunsichert viele Kleingärtner. Auch der Berliner Landesverband der Gartenfreunde verweist auf das Bundeskleingartengesetz und warnt davor, dass Parzellen durch die teilweise Umstellung auf eine Versorgung mit Solarstrom ihren Bestandsschutz verlieren könnten. Den Verband erreichen eigenen Angaben zufolge seit Monaten zahlreiche Anfragen, Hinweise und Beschwerden zu dem Thema. „Alle eingehenden Anfragen haben zum Inhalt, dass die Installation und Nutzung von Solaranlagen durch die Vereine und Verbände nicht gestattet oder verzögert würden“, heißt es in einer Mitteilung, die der Verband bereits im November veröffentlichte.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung, Klarheit bei dem Thema zu schaffen.

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