Silvestermüll nicht entsorgt?: Diese hohen Strafen drohen jetzt

Diese Bußgelder und Strafen drohen, wenn man den Silvestermüll nicht aufräumt und entsorgt.
picture alliance / Caroline Seidel/dpaWenn Müll nicht entsorgt wird, gilt das als illegales Ablegen von Müll. Auch an Silvester. Illegaler Müll, darunter auch Silvesterrückstände wie Böllerreste oder Verpackungen, kann in Deutschland von niedrigen Bußgeldern (circa 50 Euro) bis hin zu hohen Strafen von mehreren 10.000 Euro führen, je nach Menge, Art des Mülls und örtlichen Vorschriften. In schweren Fällen können zudem hohe Folgekosten oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Diese Strafen und Bußgelder drohen, wenn man am Neujahrstag seinen Müll aus der Silvesternacht nicht aufräumt und entsorgt.
Strafen für Verpackungen, Glasflaschen, Böller-Reste
In vielen Städten gilt ein Bußgeldkatalog für illegales Ablegen von Abfall in öffentlichen Bereichen. Schon kleinere Mengen Müll, wie Plastiktüten oder Verpackungen, können Warn- oder Bußgelder von etwa 55 Euro bis 500 Euro nach sich ziehen, je nach Menge und Schwere des Vergehens. Darüber informiert Berlin.de. Glasflaschen, Nägel oder scharfkantige Teile können zwischen 250 Euro und 800 Euro kosten, wenn sie falsch entsorgt werden. Wild abgestellter Sperrmüll, wie beispielsweise Möbel, Matratzen oder Böller-Reste, kann je nach lokalem Bußgeldkatalog mehrere tausend Euro kosten. Typisch sind Bußgelder von 1500 bis 10.000 Euro.
Größere illegale Müllablagerungen oder gefährliche Abfälle
Bis zu 10.000 Euro oder mehr betragen die Bußgelder für größere illegale Müllablagerungen, wie beispielsweise mehr als ein Kubikmeter Sperrmüll oder größere Bauschuttmengen. Was noch härter sanktioniert wird, ist das unsachgemäße Ablegen von gefährlichen Abfällen, wie Batterien, Farben, Chemikalien oder elektronischen Geräten. Dort liegen die Strafen teilweise im fünf- bis sechsstelligen Bereich, so Merkur.
Nicht getrennt entsorgter Silvestermüll wird geahndet
Je nach Kommune können Strafen stark variieren. Einige Beispiele aus aktuellen Bußgeldkatalogen (nicht ausschließlich Silvestermüll-spezifisch, aber übertragbar auf illegal abgelegten Abfall):
- Bis zu 300 Euro, wenn Gegenstände mit scharfen Kanten achtlos weggeworfen werden.
- Bis zu 10.000 Euro, wenn mehrere Elektrogeräte oder ähnlicher Sperrmüll illegal entsorgt werden.
- In vielen Bundesländern können Bußgelder auch bei falscher Müllsortierung (zum Beispiel nicht getrennt entsorgter Silvestermüll) verhängt werden, typischerweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich.
Strafen rund um Silvestermüll
Abgesehen von Ordnungswidrigkeiten können sehr große oder gefährliche Müllablagerungen in seltenen Fällen sogar strafrechtlich relevant werden, zum Beispiel wenn Umweltgefahren entstehen oder besondere Vorschriften verletzt werden. Das gilt besonders, wenn diese Vorschriften im Strafgesetzbuch geregelt sind. Dazu kann Silvestermüll auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gehören, wie Felder oder Wiesen.
