Silvester 2025: So entsorgt man Böller, Raketen und Feuerwerk richtig und welche Strafen drohen

Kommen Böller-, Raketen- und Feuerwerksreste einfach in den Müll?
Clemens Heidrich/dpaDer Müll von Silvester, sei es von drinnen, vom Balkon oder von der Straße, muss ordnungsgemäß entsorgt werden, und zwar von dem, der den Müll verursacht. Ist der Übeltäter nicht ausfindig zu machen, ist der Grundstücksbesitzer für die Beseitigung des Mülls verantwortlich. Doch Müll ist nicht gleich Müll. Auch Silvester-Abfall muss getrennt und in die richtige Tonne geworfen werden.
Wie Raketen, Feuerwerk und Böller richtig entsorgt werden, was in welche Tonne kommt und wann Bußgelder drohen.
Silvester-Müll: Was kommt in welche Tonne?
Was nach Silvester in welche Tonne kommt: gelber Sack/gelbe Tonne, Restmüll, Altpapier/blaue Tonne und Altglas.
Blisterverpackungen, Kunststoffbecher, Schutzkappen oder Raketenbeutel
Plastikmüll und Verpackungsmaterial wie Blisterverpackungen, Kunststoffbecher, Schutzkappen oder Raketenbeutel kommen in den gelben Sack oder die gelbe Tonne.
Böller, Knaller und Chinaböller
Papier, Kartons und Papierverpackungen gehören in die blaue Altpapiertonne. Auch Böller, Knaller und Chinaböller können im Altpapier entsorgt werden, wenn diese hinterlassen nur Tonerde und Papierschnipsel.
Sektflaschen und sonstige Glasreste
Kaputtes Glas, Sektflaschen, sonstige Glasreste, leere Flaschen müssen eingesammelt und im Altglascontainer entsorgt werden.
Feuerwerksbatterien, bengalisches Feuer oder andere Feuerwerksreste
Reste von Feuerwerksbatterien, bengalischem Feuer oder andere Feuerwerksreste müssen zwingend in den Restmüll und in die schwarze Tonne. Durch das Abfeuern werden die Materialien mit chemischen Rückständen verschmutzt. Deswegen gehören sie in den Restmüll.
Was vor dem Entsorgen von Feuerwerk, Raketen und Böller beachtet werden muss
Bevor man Reste von Feuerwerk, Raketen und Böllern im Müll entsorgt, sollte man unbedingt diese Regeln beachten:
- Reste von Böllern, Feuerwerk und Raketen müssen komplett abgekühlt sein. Niemals Reste entsorgen, die noch warm oder heiß sind. Das führt zu Bränden in den Mülltonnen.
- Holzstäbe sollten entfernt werden, um die Tonne nicht zu verstopfen oder zu überfüllen.
- Blindgänger dürfen nicht einfach so entsorgt werden. Warum, erfahren Sie weiter unten.
Blindgänger nach Silvester richtig entsorgen
Blindgänger sind Feuerwerkskörper, Raketen oder Böller, die durch falsche Handhabung beim Zünden oder durch Produktionsfehler nicht funktioniert haben oder nicht gezündet haben. Blindgänger dürfen nicht ohne weiteres in den Müll geworfen werden. Das berichtet pyrotechnix.de.
Das sind die Regeln, die man zwingend befolgen muss, wenn man Blindgänger entsorgen will:
- Warten: Bevor Silvestergäste einen Blindgänger entfernen oder entsorgen wollen, müssen mindestens 15 Minuten vergangen sein. Vorher sollte man sich der Rakete oder dem Böller nicht nähern.
- Wässern: Der Blindgänger muss dann 12 Stunden in einer Plastiktüte mit Wasser liegen. Das Wasser macht die innen liegenden Sätze unschädlich.
- Sand: Das Wasser muss in der Tüte mit dem Blindgänger bleiben. Vor dem Entsorgen streut man etwas Sand oder Erde in die Tüte mit dem Blindgänger im Wasser, um das Wasser zu binden.
- Entsorgen: Dann knotet man den Beutel mit Blindgänger, Wasser und Erde fest zu und wirft ihn in den Restmüll.
Bußgelder rund um Silvester-Müll
Felder und Wiesen werden am 31.12. oft genutzt, um dort zu böllern oder Raketen zu schießen. Dort ist es besonders wichtig, seinen Feuerwerksmüll einzusammeln. Silvester-Müll landet auf bewirtschafteten Feldern am Ende in Tierfutter und verletzt Nutztiere schwer. Die Chemikalien vom Silvester-Müll vergiften die Erde, das Grundwasser und damit den Lebensraum von Wildtieren.
Wer nicht nach Mitternacht auf dem Feld oder auf der Wiese aufräumt, muss am Folgetag, wenn es hell ist, zurückkehren und seinen Müll von der Silvesternacht entfernen. Seinen Müll auf der Straße, auf einer Wieser, auf dem Feld oder auf dem Wald nicht wegzuräumen, sondern liegenzulassen, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe von 15 bis 200 Euro geahndet.


