Silvester 2025 in München
: Diese Zonen sind für Böller und Feuerwerk tabu!

Silvester in München 2025: Diese Zonen sind für Böller tabu! Erfahre, wo Feuerwerk verboten ist, welche Regeln gelten und wie man Bußgelder vermeidet.
Von
Lisa Klopp-Jaber
München
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Silvesterfeuerwerk ist zum Jahreswechsel über der Kulisse der Stadt zu sehen. +++ dpa-Bildfunk +++

Silvesterfeuerwerk ist zum Jahreswechsel über der Kulisse der Stadt zu sehen.

Lennart Preiss/dpa

Silvester in München wird auch 2025 wieder spektakulär. Doch nicht überall darf geböllert werden! Innerhalb bestimmter Verbotszonen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern streng verboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgelder und Sicherheitsprobleme. Wo man zu Silvester 2025 in München Feuerwerk abbrennen darf und wo Böller, Raketen und Feuerwerk verboten ist.

Mittlerer Ring: Generelles Verbot für Böller

In München gilt zum Jahreswechsel wieder ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlich knallender Wirkung. Das ist Feuerwerk der Kategorie F2, wie zum Beispiel klassische Böller. Das bedeutet, innerhalb des Rings dürfen Böller nicht gezündet werden. Raketen und Feuerwerkskörper ohne ausschließlich knallende Wirkung können unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt sein.

Innenstadt: Fußgängerzone und zentrale Plätze

Ein komplettes Feuerwerksverbot gilt auch in den wichtigsten öffentlichen Bereichen der Innenstadt, insbesondere in der Fußgängerzone rund um Marienplatz und Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt. In diesen Zonen ist das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik (auch Raketen und Böller) an Silvester verboten.

Neue Verbotszone rund um Tierpark Hellabrunn

Für den Jahreswechsel 2025/26 wurde eine neue Feuerwerksverbotszone rund um den Tierpark Hellabrunn eingeführt, wie die Stadt München mitteilt. In einem Umkreis von etwa 150 Metern um den Zoo ist das Zünden von Feuerwerk verboten. Das soll Tiere vor Stress und Lautstärke schützen.

Geltungszeitraum und Regelungen

Die zeitliche Geltung der Verbote wird durch die Stadt München per Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Meist gilt das Verbot am 31. Dezember ab 21 Uhr bis zum 1. Januar in den frühen Morgenstunden. Kleinfeuerwerk der Kategorie F1, wie Wunderkerzen, bilden in der Regel eine Ausnahme. Diese sind größtenteils auch in Verbotszonen erlaubt, F2‑Artikel hingegen nicht. Bei Verstößen drohen Strafen. In München können diese bei Nichtbeachtung der Vorschriften sehr hoch ausfallen. Verbote, Regeln und Verordnungen können sich kurzfristig ändern. Es empfiehlt sich, sich am 31. Dezember 2025 bei der Stadt München zu den Verboten zu informieren.

Feuerwerk-Verbote an weiteren Orten in München

Zusätzlich sind Böller, Raketen und Feuerwerk an folgenden Orten in Stuttgart verboten:

  • An Krankenhäusern
  • An Kirchen
  • An Kinderheimen
  • An Altenheimen
  • Im Schlosspark Nymphenburg
  • Die Residenzhöfe
  • Im Englischen Garten