Verbotene Böller: Diese Strafen drohen bei illegalem Feuerwerk zu Silvester

Illegales Feuerwerk sollte man erkennen können. Welche Strafen drohen?
Patrick Pleul/ dpa- Viele greifen zu illegalem Feuerwerk, das gefährlich und strafbar ist.
- Feuerwerk in Deutschland muss strenge Prüfungen bestehen und CE-Zeichen tragen.
- Nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 ist für Privatpersonen erlaubt.
- Strafen für illegales Feuerwerk: Bußgelder bis 50.000 Euro oder bis zu 3 Jahre Haft.
- Kauft Feuerwerk sicher im Supermarkt zwischen dem 29. und 31. Dezember.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Sobald der Verkauf für Feuerwerkskörper startet, gibt es einen großen Ansturm in den Einkaufsläden. Es kann also gut sein, dass nicht jeder die gewünschten Böller und Co. erhält. Einige greifen daher auf illegales Feuerwerk zurück, die für alle Beteiligten und im schlimmsten Fall sogar Unschuldige, gefährlich sein können. Welche Strafen dann drohen, könnt ihr hier nachlesen:
Feuerwerk kaufen - Illegale Raketen und Böller erkennen
In Deutschland verkauftes Feuerwerk muss strenge Prüfungen bestehen, um wirklich in den Handel zu gelangen. Wie der deutsche Zoll informiert, müssen in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE–Zeichen) versehen sein. Bei Waren aus dem Ausland fehlen diese Zulassungen jedoch häufig. Es besteht auch das Risiko, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.
Außerdem muss beim Kauf auf die Kategorie des Feuerwerks geachtet werden. In Deutschland sind zwei Kategorien grundsätzlich für Privatpersonen erlaubt: F1 und F2. Zugelassene und angemeldete Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen bereits von Personen über 12 Jahren nach Deutschland eingeführt oder gekauft werden. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Zugelassene und angemeldete Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der auch Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen von Personen über 18 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Eine Ausnahme bilden hier laut Zoll „pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto–Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.“
Geprüftes Feuerwerk erkennt man laut BAM an der Registriernummer und dem CE–Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk weißt immer beide Kennzeichen auf. Ein Beispiel für eine Registriernummer die die BAM vergeben hat wäre 0589 — F2 — 1234.
Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht beispielsweise für die BAM. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.
Feuerwerk für Silvester im Supermarkt kaufen
Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte Feuerwerk zum Beispiel im Supermarkt in Deutschland kaufen. Zwischen dem 29. und 31.12. eines jeden Jahres gibt es in zahlreichen Läden ganz unterschiedliche Feuerwerk zu kaufen. Diese werden auch alle geprüft und daher sicher sein.
Verbotenes Feuerwerk gekauft - Das sind die Strafen
Wer illegales Feuerwerk nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. Welche Strafen beim Verstoß gelten, regeln die Bundesländer selbst. Allerdings ähneln sich die Strafen und Bußgelder alle sehr.
Wer ein F2 Feuerwerk „ordungswidrig“ auslöst, also ohne Erlaubnis, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In einigen Ländern wird das aber nur bis maximal 2.500 Euro geahndet.
Beim Abbrennen von illegalem Feuerwerk werden die Bundesländer schon strenger. Bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro drohen hier. Allerdings gibt es auch hier Bundesländer, wie NRW, die das entspannter sehen.
Einige Bundesländer unterscheiden noch einen weiteren Straftatbestand: die „Gefährdung von Leib und Seele oder fremder Objekte von bedeutendem Wert mit explosionsgefährlichen Stoffen“. Das wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft.
