Schweiz: Camper aufgepasst! Warnung des Auswärtigen Amts

Ein Wohnmobil fährt auf der Passstraße des Oberalppasses. Diese Warnungen an Camper veröffentlichte das Auswärtige Amt heute.
Urs Flueeler/dpaDeutsche Urlauber und Pendler, die in der Schweiz unterwegs sind oder eine Reise geplant haben, wurden nun vom Auswärtigen Amt gewarnt. Um welche Warnungen es geht und welche Strafen in der Schweiz drohen.
Überblick:
- Verkehrsdelikte in der Schweiz
- Wildcampen in der Schweiz
Verkehrsdelikte in der Schweiz: Auswärtiges Amt warnt
Das Auswärtige Amt veröffentlichte am 13.05.2025 eine Änderung in den Reisehinweisen zur Schweiz. Die Änderung betrifft rechtliche Besonderheiten in der Schweiz. Das Auswärtige Amt in Berlin warnt Deutsche davor, dass die Geldstrafen für Verkehrsdelikte in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland sind. Sie können auch in der Schweiz vollstreckt werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind, laut Schweizerischer Eidgenossenschaft:
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Autostraßen: 100 km/h
- Autobahnen: 120 km/h.
Die Strafen für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder der Entzug des Führerscheins oder des Autos sein.
Wildcampen in der Schweiz: Auswärtiges Amt warnt
In der Schweiz zählt auch das Übernachten in Fahrzeugen außerhalb offizieller Campingplätze zum Wildcampen. Dazu zählen alle Formen des Übernachtens außerhalb von ausgewiesenen Zeltplätzen und Stellplätzen. Anders als in Deutschland, wo Wildcamping überall verboten ist, ist es in der Schweiz nicht generell verboten. Die Regeln und Gesetze sind aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich und unterliegen den Gemeinden. Die Seite des Touring Club Suisse TCS bietet einen guten Überblick zu den Regelungen in den Kantonen.
Man solle sich auf jeden Fall bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Polizei über die Regeln zum Wildcampen vorher informieren. Geltende Vorschriften und Verboten sollten dringend eingehalten werden, denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
