Rückrufaktion in Thüringen: Wurst von EDEKA kann bereits verdorben sein!

Vor dem Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es alle Infos zu aktuellen Warnung beim Produktkauf.
Daniel BockwoldtEs gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von GUT&GÜNSTIG Delikatess Geflügel-Fleischwurst. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 10.09.2024 bekannt gegeben.
Rückrufaktion in Thüringen: Welches Produkt ist betroffen?
Achtung vor dem Verzehr von „GUT&GÜNSTIG Delikatess Geflügel-Fleischwurst“, des Herstellers „Paul Daut GmbH & Co. KG“. Die Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr, da ein Teil der Geflügel-Fleischwurst im Herstellungsprozess nicht erhitzt wurde.
Das betroffene Produkt wird in der 400 g-Verpackung (2x 200 g) verkauft und besitzt das Genusstauglichkeitskennzeichen: DE NW 20166 EG. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 13.10.2024.
Nicht erhitzt: Welche möglichen Folgen gibt es?
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit enthält Fleisch viele Proteine und Wasser, weswegen sich schnell Mikroorganismen vermehren. Deshalb verdirbt Fleisch leicht und muss besonders sauber und hygienisch behandelt werden. Fleisch sollte so zubereitete werden, dass auch im Innern 70 bis 80 Grad Celsius erreicht werden. Diese Temperatur tötet hitzeempfindliche Mikroorganismen ab.
Welche Bundesländer sind von der Warnung betroffen?
Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen

Die Geflügel-Fleischwurst von EDEKA: „GUT&GÜNSTIG Delikatess Geflügel-Fleischwurst in der 400 Gramm-Verpackung (2 × 200 Gramm)“ wird vom Hersteller „Paul Daut GmbH & Co. KG“ zurückgerufen.
lebensmittelwarnung.deWas können KundInnen jetzt tun?
VerbraucherInnen das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in einer Verkaufsstelle zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.