Rückrufaktion in Thüringen: Warnung vor Metallteilen in Bio-Gebäck

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zur aktuellen Warnung beim Produktverkauf.
Benjamin NolteEs gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Alnatura Käse Gebäck Gouda und 24/7 BIO Ziegenkäse Gebäck. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 26.08.2024 bekannt gegeben.
Warnung von Metallfremdkörpern in Gebäck – Welche Produkte sind betroffen?
Achtung vor dem Verzehr von „Alnatura Käsegebäck Gouda“ und „24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“:
Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr. Es besteht die Möglichkeit, dass Fremdkörper im Käsegebäck enthalten sein könnten.
KundInnen, die folgende Produkte besitzen, sollten besonders auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten:
- Alnatura „Käsegebäck Gouda“ Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2025 bis 15.05.2025 (Aufdruck Boden)
- 24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“* Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2025 bis 23.04.2025 (Aufdruck auf der Seite)
Welche möglichen Folgen gibt es?
Die möglicherweise enthaltenden Metallfremdkörper könnten beim Verzehr zu inneren Verletzungen führen.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen

„Alnatura Käse Gebäck Gouda, 80 Gramm und 24/7 BIO Ziegenkäse Gebäck, 100 Gramm“ des Herstellers „Alnatura Produktions- und Handels GmbH“ wird zurückgerufen
lebensmittelwarnung.deProduktrückruf: Was können KundInnen jetzt tun?
Das Produkt wurde bereits aus dem Verkauf genommen. VerbraucherInnen, die die bezeichneten Produkte gekauft haben, in einer Verkaufsstelle zurückgeben.
Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.