Rückrufaktion in Thüringen
: Salmonellen in DIESER Wurst nachgewiesen!

Mehrere Fleisch-Produkte werden in Thüringen zurückrufen, da es zu einer Salmonellen-Erkrankung kommen kann. Alle Infos hier im Überblick.
Von
Rose Abbas Mohammad
Erfurt
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Warenkorb: ARCHIV - 11.04.2024, Baden-Württemberg, Eßlingen: In einem Einkaufswagen liegen nach einem Einkauf Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs. (zu dpa: «Deutsche geben EU-weit am wenigsten für Lebensmittel aus») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Vor dem Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es alle Infos zu aktuellen Warnung beim Produktkauf.

Bernd Weißbrod/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Bauernknackwurst im Ring, mit Knoblauch. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 05.09.2024 bekannt gegeben.

Rückrufaktion in Berlin: Welches Produkt ist betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von „Bauernknackwurst im Ring, mit Knoblauch, gelber Clip“, der Firma  „Firma Naturfleisch GmbH Rennsteig“. Die Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr, da Salmonellen nachgewiesen wurde.

Die betroffenen Produkte wurden am 26.08.2024 hergestellt und besitzen die Chargennummer: 31–35. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 15.09.2024.

KundInnen, welche die Wurst in der 35. KW ab dem 27.-31.08.2024 erworben haben, sind vom Rückruf besonders betroffen.

Vorbeugend werden weitere Produkte aus dem Verkauf genommen:

  • Kümmelknacker im Ring
  • Knacker, frisch oder geräuchert
  • Pfefferbeißer
  • Chilibeißer

Salmonellen-Erkrankung: Welche möglichen Folgen gibt es?

Salmonellen können grippeähnliche Symptome mit Fieber, Kopfschmerzen und Brechdurchfall auslösen. Insbesondere bei Schwangeren, Kleinkindern sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem können in Folge des Verzehrs Erkrankungen auftreten.

Welche Bundesländer sind von der Warnung betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Berlin
  • Thüringen

Was können KundInnen jetzt tun?

Die Produkte wurden bereits aus dem Verkauf genommen. VerbraucherInnen, die das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in einer Verkaufsstelle zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.