Rückrufaktion in Thüringen
: Glassplitter – Hersteller warnt vor Kauf von Ja!-Produkt

Ein Produkt der Rewe-Eigenmarke Ja! wird aufgrund von Fremdkörpern zurückgerufen. Alle Infos im Überblick.
Von
Rose Abbas Mohammad
Erfurt
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Nahrungsmittel wie Quark und Mehl sind besonders teuer geworden.

ARCHIV - Eine Kundin geht am 13.02.2012 in Köln in einem Supermarkt mit ihrem Einkauf zur Kasse. Teuerung in Deutschland zieht zum dritten Mal in Folge leicht an. (zu dpa «Teuerung in Deutschland zieht zum dritten Mal in Folge leicht an» vom 13.09.2017) Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zu aktuellen Warnungen beim Produktverkauf.

Oliver Berg/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von „Cashewkerne naturell“. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 03.09.2024 bekannt gegeben.

Warnung vor Cashewkernen – Welches Produkt ist betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von „Ja! Cashewkerne“ der Firma „Johannes Kordt Handelskontor GmbH, Flensburg“. Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Fremdkörper in Form von Glas in den Produkten befinden.

Das betroffene Produkt ist in einer 200 g – Packung und hat die Fertigwarencharge 58824. 

Welche möglichen Folgen gibt es?

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter können zu schwerwiegenden Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Zudem besteht eine erhöhte Erstickungsgefahr, bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre.

„Ja! Cashewkerne 200g“ der Firma „Johannes Kordt Handelskontor GmbH, Flensburg“ wird zurückgerufen.

„Ja! Cashewkerne 200 g“ der Firma „Johannes Kordt Handelskontor GmbH, Flensburg“ wird zurückgerufen.

lebensmittelwarnung.de

KundInnen, die die Cashewkerne von Ja! besitzen, sollten besonders auf das Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende Februar 2025 achten.

Welche Bundesländer sind betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Berlin
  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Was können KundInnen jetzt tun?

VerbraucherInnen können die bezeichnete Ware gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in einer Verkaufsstelle zurückgeben.

Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.