Rückrufaktion in Sachsen
: Verzehr von Süßigkeit kann tödlich enden

Eine Süßware wird vom Hersteller zurückgerufen, da die Gefahr besteht, durch den Verzehr zu ersticken. Alle Infos hier im Überblick.
Von
Rose Abbas Mohammad
Dresden
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Einkauf im Supermarkt: ARCHIV - 30.08.2023, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Ein mit Lebensmittel gefüllter Einkaufswagen wird durch einen Supermarkt geschoben (gestellte Szene, Aufnahme mit langer Verschlusszeit). (zu dpa: «FDP-Fraktion macht Druck bei Änderungen für Geschäfte ohne Personal») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zur aktuellen Warnung beim Produktverkauf.

Julian Stratenschulte/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von „Jelly Straws“. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 22.08.2024 bekannt gegeben.

Produktrückruf: Welche Bundesländer sind betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Rheinland-Pfalz

Welche möglichen Folgen gibt es?

Die Art der Aufnahme des Produktes stellt aufgrund der Konsistenz, der Form und der physikalischen und chemischen Eigenschaften ein Erstickungsrisiko dar. Die Gelee-Konsistenz erhöht, besonders für Kinder, die Gefahr zu ersticken.

Warnung vor Süßware – Welches Produkt ist betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von „Jelly Straws Assorted Flavour, Taiwan Gourmet“ des Herstellers „Go Asia Deutschland GmbH“. Die Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr, da es zu einer erhöhten Erstickungsgefahr, oder zum Verschlucken kommen kann.
„Jelly Straws“ werden in einer 1500-Gramm-Packung verkauft.

Die Süßware „Jelly Straws“ des Unternehmens „Go Asia Deutschland GmbH“ wird zurückgerufen.

Die Süßware „Jelly Straws“ des Unternehmens „Go Asia Deutschland GmbH“ wird zurückgerufen.

lebensmittelwarnung.de

Was können KundInnen jetzt tun?

VerbraucherInnen, die das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises in einer Verkaufsstelle von „go asia“ zurückgeben.

Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.