Rückrufaktion in Nordrhein-Westfalen: Warnung von Aprikosen – Verzehr kann Gesundheit gefährden

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zu aktuellen Warnungen beim Produktverkauf.
Sina Schuldt/dpaEs gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von „Aprikosen ganz und entsteint, getrocknet und ungeschwefelt.“ Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 23.08.2024 bekannt gegeben.
Warnung vor Aprikosen – Welches Produkt ist betroffen?
Achtung vor dem Verzehr von „Aprikosen ganz und entsteint, getrocknet und ungeschwefelt“ des Herstellers „Kavak“. Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr. Es besteht die Möglichkeit, dass Betroffene eine schwere Unverträglichkeitsreaktion erleiden, da ein zu hoher Sulfit-Gehalt entdeckt wurde.
Das betroffene Produkt ist in einer 300 g – Packung und hat die Chargennummer: 420013445-42-014
Welche möglichen Folgen gibt es?
Laut dem bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann der Verzehr von sulfithaltigen Lebensmittel zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen führen. Patienten mit einer Asthmaerkrankung sind einem erhöhten Risiko für eine asthmatische Reaktion ausgesetzt sind. Außerdem können Personen mit einem Mangel des Enzyms „Sulfitoxidase“ gesundheitliche Probleme entwickeln.

„Aprikosen ganz und entsteint, getrocknet und ungeschwefelt“ des Herstellers „Kavak“ wird zurückgerufen
lebensmittelwarnung.deKundInnen, die die Pilze „Aprikosen ganz und entsteint, getrocknet und ungeschwefelt“ der Marke Mountains besitzen, sollten besonders auf das Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2024 achten.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:
- Berlin
- Hessen
- Niedersachen
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
Was können KundInnen jetzt tun?
VerbraucherInnen können die bezeichnete Ware gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in einer Verkaufsstelle zurückgeben.
Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.