Rückrufaktion in Niedersachsen: Warnung vor krebserregender Gewürzmischung

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zur aktuellen Warnung beim Produktverkauf.
Sebastian Christoph Gollnow/dpa- Rückruf von "Shan Chicken Masala" wegen krebserregendem Ethylenoxid.
- Betroffen sind 50g-Packungen, Mindesthaltbarkeitsdatum 26.10.2026.
- Erhältlich in mehreren Bundesländern, u.a. Niedersachsen und Bayern.
- Ethylenoxid schädigt Erbgut, seit 1981 in deutschen Lebensmitteln verboten.
- Rückgabe des Produkts gegen Kaufpreiserstattung möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Shan Chicken Masala – Würzmischung. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 23.09.2024 bekannt gegeben.
Rückrufaktion in Niedersachsen: Welches Produkt ist betroffen?
Achtung vor dem Verzehr von „Shan Chicken Masala – Würzmischung“. Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr, da der krebserregende Stoff „Ethylenoxid“ nachgewiesen wurde.
Es handelt sich um eine 50 g – Packung, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum der 26.10.2026 ist. Die Losnummer lautet: B.NO: 5000028771
Welche möglichen Folgen gibt es?
Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Ethylenoxid ein Mittel ist zum Pflanzenschutz und zur Begasung, das als Desinfektionsmittel gegen Bakterien und Pilze wirkt. In Deutschland ist es seit 1981 für den Einsatz in Lebensmittel verboten, da es das Erbgut schädigen und Krebs verursachen kann.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Laut lebensmittelwarnung.de erfolgte die Auslieferung der Waren in folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz

Die „Shan Chicken Masala – Würzmischung, 50 Gramm“ der Hersteller „IDEAL CASH & CARRY,- Großhandel für asiatische Lebensmittel -“, werden aufgrund von gesundheitsschädlichen Stoffen zurückgerufen.
lebensmittelwarnung.deProduktrückruf: Was können KundInnen jetzt tun?
Das Produkt wurde bereits aus dem Verkauf genommen. VerbraucherInnen, die das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises in einer Verkaufsstelle zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.