Rückrufaktion in MV: Gefahr durch Metallsplitter! ALDI Nord ruft Snacks zurück

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zur aktuellen Warnung beim Produktverkauf.
dpa- ALDI Nord ruft "Alpenschmaus schokolierte Brezel" wegen Metallsplittern zurück.
- Betroffene Produkte haben MHD 03-2025 und 04-2025.
- Rückgabe in Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises möglich.
- Warnung betrifft mehrere Bundesländer, darunter Berlin und Hamburg.
- Fremdkörper könnten zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Alpenschmaus schokolierte Brezel. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 21.09.2024 bekannt gegeben.
Rückrufaktion in Mecklenburg-Vorpommern: Welches Produkt ist betroffen?
Achtung vor dem Verzehr von „Alpenschmaus schokolierte Brezel“ der Herstellers „Millano sp. z o o. S.K.A.“. Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr. Es besteht die Möglichkeit, dass Fremdkörper aus Metall in einzelnen Packungen enthalten sein könnten.
Die betroffenen Produkte sind in ALDI Nord – Filialen verkauft worden. Es handelt sich um eine 140 g – Packung, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum der 03-2025 und 04-2025 ist.
Welche möglichen Folgen gibt es?
Die möglicherweise enthaltenden Fremdkörper könnten beim Verzehr zu inneren Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Laut lebensmittelwarnung.de erfolgte die Auslieferung der Waren in folgenden Bundesländern:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen

Die „Alpenschmaus schokolierte Brezel, 140 Gramm“ der Hersteller „Mittano sp. z o o. S.K.A“ werden aufgrund von Fremdkörpern zurückgerufen.
lebensmittelwarnung.deProduktrückruf: Was können KundInnen jetzt tun?
Das Produkt wurde bereits aus dem Verkauf genommen. VerbraucherInnen, die das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises in einer Verkaufsstelle zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.