Rückrufaktion in Baden-Württemberg: Würstchen bei Edeka können bereits verdorben sein

Hier gibt es alle Infos zu der aktuellen Warnung.
Hauke-Christian Dittrich/dpa- Rückruf von Gut&Günstig Wiener Würstchen wegen falsch aufgedrucktem Mindesthaltbarkeitsdatum.
- Betroffene Bundesländer: BW, BY, HE, NI, NW, RP, SL, SN, TH.
- Konsum nach 26.12.2024 wird abgeraten.
- Verkauf über Edeka, Marktkauf und L. Stroetmann.
- Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen im Artikel.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Aktuell ruft die Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG den Artikel Wiener Würstchen zurück. Hierüber informiert produktwarnung.eu. Bei diesem Artikel wurde irrtümlicherweise ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt. Was müssen VerbraucherInnen beachten?
Rückrufaktion in Baden-Württemberg: Welches Produkt ist betroffen?
Bei dem zurückgerufenen Produkt handelt es sich um GUT&GÜNSTIG Wiener Würstchen in der 400 Gramm (2 x 200 g) Verpackung, die bei Edeka, aber auch bei Marktkauf sowie L. Stroetmann erhältlich sind. Das fälschlicherweise aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum beläuft sich auf den 26.12.2025. Richtig wäre allerdings der 26.12.2024.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Folgende Bundesländer sind von der aktuellen Warnung betroffen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Thüringen

Das Produkt "Delikatess Wiener Würstchen" vom Hersteller Gut&Günstig wird aktuell bei Edeka zurückgerufen.
EDEKA- Inhalt: 400 g (2 x 200 g) Verpackung
- Falsch gekennzeichnetes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 26.12.2025 – richtig ist 26.12.2024
- Verkauf über: Edeka, Marktkauf und L. Stroetmann
Produktrückruf: Was können KundInnen jetzt tun?
Es wird davon abgeraten, die betroffenen Würstchen nach dem 26.12.2024 zu konsumieren.
Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.
