Rückruf bei Edeka und Netto
: Explosionsgefahr bei Apfelschorle

Die Supermärkte Edeka und Netto rufen Apfelschorle zurück - wegen Explosionsgefahr.
Von
Philipp Staedele
Berlin
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Explosionsgefahr bei Apfelschorle.

picture alliance/dpa/Robert Günther

Bei Edeka und Netto werden Apfelschorlen laut produktwarnung.eu wegen Explosionsgefahr zurückgerufen. Alle Infos im Überblick.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Refresco Deutschland GmbH informiert über den Rückruf von Apfelschorlen in den Märkten Edeka und Netto:

GUT&GÜNSTIG Apfelschorle
0,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24

GUT&GÜNSTIG Apfelschorle
1,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24

„StarDrink Apfelschorle
0,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24

„StarDrink Apfelschorle
1,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24

Explosionsgefahr bei Apfelschorlen: Was genau kann passieren?

Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen eine Verunreinigung einiger weniger Flaschen mit Hefen während der Herstellung stattgefunden hat. Die Hefen verursachen einen Gärungsprozess, der auch zu einem Druckaufbau in der PlastikFlasche (PET) und Eintrübung des Getränks führen kann. Dieser kann unter ungünstigen Bedingungen bis zum Bersten der Flasche führen.

Wie sollten sich Kunden verhalten?

Flaschen, die aufgebläht sind und deren Inhalt eine Trübung aufweist, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden. Auch optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten sollten rein vorsorglich nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.

Bekomme ich jetzt mein Geld zurück?

Verbraucher:innen, die die betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten.