Robbie Williams in Hannover
: Nur so kommt man in die Heinz-von-Heiden-Arena

Die Vorfreude auf das Konzert von Robbie Williams steigt. Wer am Einlass nicht scheitern will, findet hier alle wichtigen Infos zu den Kontrollen vor Ort.
Von
David Hahn
Hannover
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Der britische Sänger Robbie Williams hat sich selbst zum Geburtstag eine teure Brille geschenkt.

Worauf muss beim Einlass zum Konzert von Robbie Williams in Hannover geachtet werden?

picture alliance/dpa/Keystone

Offiziell ist das Konzert von Robbie Williams in Hannover ausverkauft. Wer dabei das Glück hatte, eine Karte für den 30. Juni 2025 zu ergattern, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?

Robbie Williams in Hannover: Altersbeschränkung in der Heinz-von-Heiden-Arena

Nach Angaben von Eventim gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen. Kinder unter 6 Jahren sind bei dem Konzert nicht gestattet. Falls benötigt, gibt es hier übrigens den Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken.

Alle Infos zu Einlass, Vorband und Co. finden sich hier in diesem Artikel.

Rucksack, Taschen, Kleidung, Flaschen: Was darf mitgebracht werden?

Taschen und Rucksäcke dürfen maximal DIN A4 (21 cm x 29,7 cm) groß sein. Das verringert auch die Wartezeit beim Einlass. Die kostenpflichtige Abgabe von zu großen Taschen ist ausschließlich beim No-Bag-Container auf dem Vorplatz im Südeingang möglich. Auch kleinere Bauch- oder Umhängetaschen sollten möglichst wenig enthalten (z. B. Geld, Medikamente). Glasflaschen, Dosen, Hartverpackungen oder sonstige als Wurfgeschosse verwendbare Gegenstände (z.B. Deo, Parfum etc.) sind nicht gestattet. Pro Person darf lediglich ein Tetra-Pak bis maximal 0,5l (nichtalkoholisch) mit auf das Gelände genommen werden. Sonnencremes sind bis 100 ml erlaubt. Die Arena listet darüber hinaus folgende Gegenstände als verboten auf:

  • Drogen jeglicher Art, auch Konsum und das Mitführen von Cannabis
  • Laserpointer
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 2,0 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3
  • cm ist
  • mechanisch betriebene Lärminstrumenten (beispielsweise Gasdruckfanfaren)
  • Gegenstände, die geeignet und nach den Umständen dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern (insbesondere um sich zu vermummen)
  • professionelle oder semi-professionelle Kameraausrüstungen inkl. Teleobjektiven, digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras, Videokameras oder sonstigen Ton- oder Bildaufnahmegeräten, sofern keine Zustimmung des Veranstalters vorliegt
  • werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politische oder religiöse Gegenstände aller Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter o. ä. ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter
  • Powerbanks und sonstige Ladegeräten
  • Rucksäcke und (Hand-)Taschen mit einer Größe über dem Format DIN A4.
  • Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.