Robbie Williams in Gelsenkirchen: Nur so kommt man in die Veltins-Arena

Was gilt es rund um die Show von Robbie Williams in Gelsenkirchen zu beachten?
picture alliance/dpa/KeystoneRobbie Williams kommt für ein ausverkauftes Konzert in die Veltins-Arena nach Gelsenkirchen. Wer ein Ticket dafür ergattert hat, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?
Robbie Williams in Gelsenkirchen: Altersbeschränkungen
Am 25. Juni spielt Robbie Williams in Gelsenkirchen in der Veltins-Arena. Zum Konzert sind nur Kinder über 6 Jahren zugelassen. Den „Muttizettel“ für Jugendliche gibt es hier als pdf zum Download und Ausdrucken. Auch die Begleitperson muss über ein Ticket verfügen.
Hier gibt es alle Infos zu den Einlasszeiten, der Anreise und den Parkmöglichkeiten.
Robbie Williams in der Veltins-Arena: Was darf mitgenommen werden?
Taschen und Rucksäcke, deren größte Seite größer als das Format „DIN A4“ (21,0 x 29,7 cm) ist, sind verboten. Glas- oder Metallbehälter jeglicher Art müssen ebenfalls draußen bleiben. Auch Regenschirme dürfen zum Beispiel nicht mitgebracht werden. Eine vollständige Liste der erlaubten und nicht erlaubten Gegenstände in der Veltins-Arena laut der Stadionordnung:
- Waffen sowie andere gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen bzw. zur Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind;
- Schutzwaffen bzw. -kleidung oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren;
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen, brennbare Flüssigkeiten oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- Flaschen (auch PET-Flaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; erlaubt ist die Mitnahme alkoholfreier Getränke bis zu 0,5 Liter als „Tetra-Pak”;
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Rucksäcke und Taschen größer als DIN-A4-Format;
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger sind als zwei Meter oder deren Durchmesser größer ist als drei Zentimeter, sowie großflächige Spruchbänder, Doppelhalter und größere Mengen von Papier oder Tapetenrollen;
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente;
- Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung;
- Laser-Pointer;
- alkoholische Getränke aller Art;
- Drogen;
- Tiere;
- gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches sowie links- und rechtsradikales Propagandamaterial;
- sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind;
- Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern;
- Fotoapparate, Videokameras sowie sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
- Fanutensilien, soweit diese zur Provokation anderer Fangruppen genutzt werden.
- Powerbanks (ab einer Größe von 10x7x3cm)
