Regeln fürs Parken
: Links parken, Plätze blockieren – diese Parksünden können teuer werden

Es gibt etliche Parkregeln. Manche kennt jeder, andere wohl kaum jemand – einige der Vorschriften sind skurril. Je nach Vergehen drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Gefängnisstrafen.
Von
Daniel Wydra
Ulm
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Ein Strafzettel hängt an einer Windschutzscheibe. In Berlin drohen die Knöllchen wegen Personalnot bei der Bearbeitung zu verjähren.

Ordnungshüter klemmen Strafzettel in der Regel zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe.

dpa/Sebastian Gollnow
  • Linkes Parken gegen Fahrtrichtung verboten; Samstag gilt als Werktag.
  • In Einbahnstraßen links parken erlaubt; Spielstraßen nur auf markierten Flächen.
  • Parklücken blockieren: 60 € Bußgeld, ein Punkt; bei Nötigung sogar Haft möglich.
  • Defekter Parkautomat: erst andere Automaten suchen, sonst Parkscheibe nutzen.
  • Unfall beim Einparken: Zettel reicht nicht; warten, dann Polizei informieren.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Samstagvormittag in einer deutschen Großstadt. Tausende Menschen hatten die ganze Woche keine Zeit zum Shoppen und wollen das heute endlich tun. Obwohl mehrere Buslinien durch die Stadt fahren, sind die Parkhäuser entweder voll oder zu teuer. Wer auf das Auto angewiesen ist, muss nicht nur geduldig, sondern mitunter auch kreativ bei der Parkplatzsuche sein. Nach einigen Runden um den Block ist auf der linken Straßenseite endlich ein Platz frei. Er kostet nur an Werktagen Geld. Super, dann kann ich mir die Parkgebühren heute sparen, denkt sich der Autofahrer.

Er könnte nach dem Einkaufen einen Strafzettel hinter der Windschutzscheibe finden. Weil er zwei Parkverstöße auf einmal begangen hat: Erstens hätte er nicht entgegen der Fahrtrichtung parken dürfen. (Auto vorher wenden hätte genügt.) Und auch in Zeiten der Fünf-Tage-Woche gilt der Samstag als Werktag.

In Einbahnstraßen darf man dagegen links parken, weil dort keine Fahrzeuge entgegenkommen. „Auch in verkehrsberuhigten Zonen („Spielstraßen“, Amn. d. Red.) kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen“, wird Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven in einer Mitteilung der Coduka GmbH zitiert. Das Unternehmen betreibt das Portal geblitzt.de. Die Firma unterstützt Autofahrer in Bußgeldverfahren.

Es gibt weitere Parkregeln, gegen die in Deutschland jeden Tag verstoßen wird. Wir stellen einige davon vor.

Parklücken reservieren ist verboten

Die Eltern stecken im Stau und möchten ihre Kinder so kurz wie möglich warten lassen. Also kommt der Sohn auf die Idee, sich auf den freien Platz neben seinem Auto zu stellen. Das ist nicht erlaubt – und kann teuer werden. „Hierbei kann nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg anfallen“, sagt Anwalt Louven. Werde ein Blockierer wegen Nötigung verurteilt, könne er außer mit drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot sogar zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Das Strafgesetzbuch sehe alternativ eine Geldstrafe vor. Die gleichen Regeln gelten für Autofahrer, die langsam auf Parkplatz-Blockierer zufahren.

Wie teuer ist falsches Parken?

Die Bußgelder für verschiedene Verstöße unterscheiden sich erheblich. Eine Übersicht zum Bußgeldkatalog finden Sie zum Beispiel online.

Parkscheinautomat defekt – was tun?

Vertrauen Sie in diesem Fall besser nicht darauf, dass Sie eh keinen Strafzettel bekommen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie erst in der Umgebung nach weiteren Parkscheinautomaten suchen. Nur wenn Sie keinen finden, reicht es, dass Sie die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen.

Fremdes Fahrzeug beschädigt? Zettel mit Adresse reicht nicht

Sieht eine Parklücke größer aus, als sie ist, können Kratzer und Dellen am Nebenauto schnell passieren. Manche Autofahrer stecken einen Zettel mit ihren Kontaktdaten zwischen Windschutzscheibe und Scheibenwischer des anderen Autos und gehen dann weiter. Tom Louven rät davon ab. Juristisch könne das als „ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sogenannte Fahrerflucht“ gewertet werden. Das könne mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und Führerscheinentzug bestraft werden. Louven empfiehlt, etwa eine Stunde zu warten. Ist der Geschädigte dann immer noch nicht da, sollte man die Polizei informieren, bevor man die Unfallstelle verlässt.

Kuriose Vorschriften der Straßenverkehrsordnung

Außer Parkregeln, die nicht alle Autofahrer kennen dürften, gibt es einige seltsame Regeln. Verstößt man gegen sie, riskiert man zum Beispiel sein Leben oder sollte einen Zollstock im Auto haben.

  • Sie dürfen nicht auf Bahnübergängen parken.
  • Gleiches gilt für Feuerwehrzufahrten.
  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen auf allen Seiten je acht Meter frei bleiben. Verläuft neben der Straße ein Radweg, müssen Sie nur fünf Meter freihalten.
  • Schon gewusst?

    Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. (§12 (2) StVO)

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