In der Black Week, am Black Friday und dem Cyber Monday locken Händler und Onlineshops Ende November wieder mit jeder Menge Angeboten und Rabatten. Dabei werden Kunden dazu verleitet, auch mal unüberlegt einzukaufen – und am nächsten Tag kommt die Reue. Wenn das mal passiert, muss man über seine Rechte Bescheid wissen. Was müssen Käufer an diesen Tagen in Sachen Widerruf, Gewährleistung und Rückgabe beachten?

Widerruf - Was gilt für Käufe am Black Friday?

Die Hose ist nicht so, wie sie im Online-Shop abgebildet war? Das gelieferte T-Shirt entspricht nicht der Beschreibung? Auch an Tagen wie dem Black Friday oder dem Cyber Monday gilt das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Geregelt ist das im Paragrafen 355 des Bügerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Käufen im Internet oder am Telefon gilt fast ausnahmslos ein Widerrufsrecht. Der Widerruf des Kaufvertrages muss in der Regel spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages gegenüber dem Händler erklärt werden. Viele Onlineshops bieten dafür ein Formular an, indem die Rücksendung angemeldet werden kann. Ein Grund für den Widerruf muss laut Gesetz übrigens nicht angegeben werden.

Welche Ausnahmen gibt es vom Widerrufsrecht?

Für bestimmte Waren gibt es kein Widerrufsrecht. Laut Verbraucherzentrale sind beispielsweise vom Widerrufsrecht ausgenommen:
  • Waren, wie etwa Maßanzüge, die nach persönlichen Bedürfnissen angefertigt wurden
  • Waren, die schnell verderblich sind, wie etwa Lebensmittel
  • versiegelte Waren, die aufgrund der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes nicht zurückgegeben werden können. Wird beispielsweise das Siegel einer Creme entfernt, ist diese vom Rückgaberecht ausgeschlossen

Gilt dieses Widerrufsrecht auch im Ladengeschäft?

Nein, im Ladengeschäft gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht, wenn dem Käufer beispielsweise Farbe, Größe oder anderes der Ware nicht mehr gefallen. Der Händler kann die Umtauschmöglichkeit aber freiwillig einräumen. Wenn die Ware allerdings einen Mangel hat, gilt das normale Gewährleistungsrecht.

Was ist das Gewährleistungsrecht?

Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist. Besteht ein Mangel hat der Käufer ein Recht auf Gewährleistung. Das bedeutet, der Kunde kann eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen. Ob repariert wird oder ein Ersatz geliefert wird, kann laut Paragraf 439 BGB der Kunde entscheiden.