Raketen, Böller, Feuerwerk
: Silvester 2025 und die harten Strafen bei Verstößen

Diese Bußgelder, Strafen und Freiheitsstrafen drohen bei Verstößen rund um Böller, Feuerwerk und Raketen an Silvester.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
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Ein Feuerwerhman zeigt am Dienstag (13.12.2011) in Berlin einen legalen China-Böller aus Deutschland (unten) und einen illegalen China-Böller aus Polen. Die Berliner Feuerwehr testete heute Feuerwerkskörper und warnte vor dem Kauf von Knallkörpern aus Polen. Foto: Sebastian Kahnert dpa/lbn ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Diese Bußgelder, Geldstrafen und Haftstrafen werden wegen Verstößen gegen Regeln rund um das Böllern, Feuerwerk und Raketen verhängt.

Sebastian Kahnert/dpa

Das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) legen fest, wann und unter welchen Bedingungen Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen. Klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf demnach nur innerhalb eines klar begrenzten Zeitraums gezündet werden. Das Abbrennen von Böllern, Raketen und Feuerwerk ist ausschließlich zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem 1. Januar bis 7 Uhr erlaubt. Darüber hinaus erlaubt das Bundesrecht Städten und Bezirken, weitergehende zeitliche Einschränkungen oder vollständige Verbote anzuordnen.

Geld- und Haftstrafen rund um Böller-Verstöße

Ein Verstoß gegen die zeitlichen Silvester-Regeln ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und dafür gibt es ein Bußgeld. Es gibt aber Situationen, bei denen das Handeln strafrechtliche Folgen haben kann. Für illegale Feuerwerkskörper sowie der Gefährdung von Personen oder Sachen gibt es Strafen. Die Verwendung von nicht zugelassenen oder illegalen Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise Polen-Böller, können als Straftat gewertet werden. In dem Fall drohen Geld- oder Haftstrafen bis zu 3 Jahren gemäß §§ 27, 40 SprengG. Wird durch das unerlaubte Zünden jemand gefährdet, schwer verletzt oder ein erheblicher Sachschaden verursacht, kann das ebenfalls eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.

Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen Regeln rund um Feuerwerk, Böller und Raketen

Laut Sprengstoffgesetz und Sprengstoffverordnung gilt ein Verstoß gegen die zeitlichen Vorgaben und die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand also vor dem offiziellen Böllerbeginn um 18 Uhr am 31.12. oder nach dem Ende der Böllerzeit um 7 Uhr am 1.1. Feuerwerk, Raketen oder Böller zündet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die konkrete Höhe des Bußgeldes hängt von der zuständigen Behörde oder dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. Üblich sind bei Böllerverstößen aber Bußgelder im fünfstelligen Bereich - ab 10.000 Euro.

Während der Bund, laut Bundesministerium des Innern, im Sprengstoffgesetz Ordnungswidrigkeiten bis zu 10.000 Euro vorsieht, können Kommunen niedrigere oder auch höhere Bußgelder je nach konkreter Regelung anordnen. Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Vorgaben setzen die Bundesländer und Gemeinden also häufig eigene Bußgeldtabellen um. So sehen regionale Bußgeldkataloge in NRW ein Bußgeld im Bereich von 50 bis 510 Euro bei einer Überschreitung der Böllerzeiten vor. In Berlin-Pankow wird ein Bußgeld von 50.000 Euro fällig. In Brandenburg können für solche Verstöße, laut B.Z., Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden.