Zahlreiche Straftaten
: Polizistin wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen verurteilt

Vor Gericht räumt eine Bundespolizistin ein, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Transfrau muss ins Gefängnis. Doch in welches?
Von
dpa
Traunstein
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Eine suspendierte Polizistin (r), angeklagt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer 14-Jährigen, des Besitzes von Kinderpornografie und der Herstellung von Tierpornografie, wird in das Amtsgericht gebracht.

Uwe Lein/dpa
  • Landgericht Traunstein verurteilte eine suspendierte Polizistin zu drei Jahren und drei Monaten.
  • Schuldsprüche: Vergewaltigung einer 14-Jährigen, Missbrauch von Jugendlichen, Körperverletzung, Kinderpornografie.
  • Grundlage war ein Deal mit umfassendem Geständnis – Plädoyers fanden nicht-öffentlich statt.
  • Tat laut Urteil: Übergriff in einer Toilettenkabine, zuvor eine pornografische WhatsApp, 11.000 Euro Ausgleich.
  • Unterbringung unklar: Angeklagte ist Transfrau, derzeit in Männerabteilung, Anfeindungen berichtet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Sie sollte für Recht und Ordnung sorgen – und vergewaltigte ein Mädchen. Das Landgericht Traunstein hat eine Polizistin wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Die inzwischen vom Dienst suspendierte Beamtin muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate in Haft.

Die Ex-Bundespolizistin hatte die Vorwürfe nach Gerichtsangaben „vollumfänglich“ eingeräumt. Sie ist, wenn das Urteil rechtskräftig wird, nicht nur ihren Beamtenstatus los, sondern auch ihre Pensionsansprüche. 

Einigung auf Deal

Zu Verhandlungsbeginn hatten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal geeinigt, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war das umfassende Geständnis. Weil die Öffentlichkeit dafür ausgeschlossen worden war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht ist, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben.

„In einer Art Tunnel“

Sie habe die 14-Jährige in die Kabine gedrängt, gegen die Wand gedrückt, oberhalb und unterhalb der Kleidung begrapscht und sei schließlich mit mindestens einem Finger in sie eingedrungen, heißt es in der Urteilsbegründung. Warum sie das tat, hatte sie in nicht-öffentlicher Sitzung gesagt. „Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne“, fasste der Vorsitzende Richter ihre Aussage zusammen. „Sie sei in einer Art Tunnel gewesen.“

Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte die 55-Jährige der Jugendlichen ihr Motorrad angeboten, doch die lehnte ab, „weil es sie immer an die Tat erinnert“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Stattdessen soll sie 11.000 Euro bekommen. 

Jüngste Opfer erst drei Jahre alt

Doch die Vergewaltigung war noch nicht alles: Auf Dateien, die bei der Angeklagten - unter anderem bei der Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes bei der Bundespolizei - gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der 55 Jahre alten Angeklagten die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. Dafür wurde sie nicht verurteilt, obwohl einschlägiges Material gefunden wurde. 

Tierpornografie-Vorwurf fallengelassen

Allerdings konnte aus Sicht des Gerichtes nicht nachgewiesen werden, dass die Videos mit einem Hund hergestellt wurden, um sie zu verbreiten. Nur dann ist dies laut Paragraf 184a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Das Verfahren in der Sache wurde eingestellt. 

Bevor der Richter sein Urteil begründete, fügte er noch eine Erklärung an: Die Tatsache, dass es sich bei der Angeklagten um eine Transfrau handle, spiele bei der Beurteilung ihrer Tat keine Rolle. Andere Menschen allein wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung zu beurteilen „verbietet sich“, betonte er. „Daran sollte sich jeder halten, der sich über den vorliegenden Fall eine Meinung bilden will.“

Eine suspendierte Polizistin (l), angeklagt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer 14-Jährigen, des Besitzes von Kinderpornografie und der Herstellung von Tierpornografie, steht neben ihrem Anwalt Peter Dürr im Saal des Amtsgerichts.

Uwe Lein/dpa

Der Verteidiger der Angeklagten, Peter Dürr, hatte vor seinem nicht-öffentlichen Plädoyer darum gebeten, noch einmal eine öffentliche Erklärung abgeben zu dürfen. Darin kritisierte er einige Medien scharf für ihre Berichterstattung. Er warf ihnen vor, das Opfer der Frau falsch zitiert zu haben. Die Jugendliche selbst habe sich an ihn gewandt und ihn gebeten, dies in der Verhandlung richtigzustellen. Einige Medien hatten berichtet, das Mädchen habe die angeklagte Transfrau wiederholt „er“ genannt. Das sei nicht wahr.

„Das stimmt so nicht, was da über mich als Opfer berichtet wird“, habe die zur Tatzeit 14-Jährige gesagt. Sie habe die Angeklagte als Frau kennengelernt und würde sie „nicht mit männlichem Pronomen ansprechen“. Der Anwalt und die Jugendliche standen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs in Kontakt.

Anwalt: „Türöffner für massive Anfeindungen“

Die Berichterstattung habe heftige Auswirkungen auf seine Mandantin gehabt, sagte der Anwalt der Angeklagten. „Es war der Türöffner für massive Anfeindungen“ und habe ihre schwierige Situation in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim noch deutlich verschärft. 

Frauen- oder Männerknast für die Angeklagte? 

Wo die Ex-Polizistin ihre Strafe nun wird absitzen müssen, ist noch unklar. Zunächst hatte sie sich in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt befunden, dann wurde sie in die Stadelheimer Männer-Abteilung verlegt. Sie sei dort heftigen Anfeindungen ausgesetzt, sagte auch der Richter in seiner Urteilsbegründung und betonte eine besondere „Haftempfindlichkeit“. Er könne sich allerdings „vorstellen, dass es in der Frauenabteilung nicht viel anders ist“. Wo sie besser aufgehoben sei, müsse sich zeigen. In jedem Fall: „Sie werden keine leichte Zeit vor sich haben.“