Rückrufaktion in Sachsen
: Erstickungsgefahr durch Süßware

Eine Süßigkeit wird vom Hersteller zurückgerufen, da die Gefahr besteht, durch den Verzehr zu ersticken. Alle Infos hier im Überblick.
Von
Rose Abbas Mohammad
Dresden
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Inflation

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zur aktuellen Warnung beim Produktverkauf.

Sina Schuldt/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von „Orange Pulp Jelly“. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 21.08.2024 bekannt gegeben.

Produktrückruf: Welche Bundesländer sind betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Rheinland-Pfalz

Welche möglichen Folgen gibt es?

Die Konsistenz und Art der Aufnahme des Produktes stellt aufgrund des Erstickungsrisikos eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Warnung vor Gewürz – Welche Produkte sind betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von „Orange Pulp Jelly“ des Herstellers „Orient Master GmbH“. Die Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr, da es zu einer erhöhten Erstickungsgefahr oder zum Verschlucken kommen kann.
„Orange Pulp Jelly“ sind in einer 450-Gramm-Packung und besitzen das Mindesthaltbarkeitsdatum 31.08.2024.

Die Süßware „Orange Pulp Jelly“ des Unternehmens „Orient Master GmbH“ wird zurückgerufen.

Die Süßware „Orange Pulp Jelly“ des Unternehmens „Orient Master GmbH“ wird zurückgerufen.

lebensmittelwarnung.de

Was können KundInnen jetzt tun?

VerbraucherInnen, die das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises in einer Verkaufsstelle von „go asia“ zurückgeben.

Mehr Hintergrundinformationen zu Lebensmittelwarnungen gibt es in diesem Artikel.