Rasen mähen, Hecken schneiden etc.: Darf man an Karfreitag im Garten arbeiten?

Ostereier in einem Körbchen stehen in einem Garten
Christin Klose/dpa-tmn/dpaGrundsätzlich ist Gartenarbeit an Karfreitag nicht vollständig verboten. Tätigkeiten, die leise und unauffällig sind, gelten in der Regel als zulässig. Wer etwa Pflanzen gießt, Unkraut entfernt oder Beete pflegt, bewegt sich rechtlich meist im unproblematischen Bereich. Entscheidend ist dabei weniger die Tätigkeit selbst als vielmehr ihre Außenwirkung. Solange keine erhebliche Lärmbelästigung entsteht und Nachbarn nicht gestört werden, greifen die Vorschriften der Feiertagsgesetze in der Praxis selten ein.
Welche Arbeiten sind erlaubt?
Als leichte Gartenarbeiten gelten Tätigkeiten, die ohne Maschinen und ohne größeren Aufwand durchgeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise das Zurückschneiden einzelner Pflanzen mit der Hand, das Säubern von Beeten oder das Einpflanzen von Blumen. Diese Arbeiten verursachen kaum Geräusche und haben keinen störenden Charakter. Sie entsprechen dem allgemeinen Ruhegebot, das an Oster-Feiertagen im Vordergrund steht, und werden daher üblicherweise toleriert.
Was ist nicht erlaubt?
Problematisch sind vor allem Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind. Der Einsatz von Rasenmähern, elektrischen Heckenscheren oder Laubbläsern ist an Karfreitag untersagt. Auch größere Bau- oder Renovierungsarbeiten im Garten können gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, insbesondere wenn sie deutlich hörbar sind. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, da die Feiertagsgesetze landesrechtlich festgelegt sind. In der Praxis gilt jedoch überall: Alles, was die Ruhe des Tages stört oder öffentlich als unpassend wahrgenommen werden könnte, ist am Karfreitag nicht erlaubt. Im Zweifel kann bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden, welche Arbeiten am Feiertag verrichtet werden dürfen. So vermeidet man Ärger mit den Nachbarn und den Gesetzeshütern.
