Oktoberfest 2026
: Strenge Verbote für Influencer

Für Influencer und Content Creator gelten beim Oktoberfest 2026 klare Vorgaben, was die Erstellung von Inhalten angeht.
Von
Lukas Böhl
München
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Start 190. Münchner Oktoberfest: Zahlreiche Besucher gehen am ersten Tag des Oktoberfestes über das Festgelände. Die 190. Wiesn findet vom 20. September bis 05. Oktober 2025 auf der Münchner Theresienwiese statt. (zu dpa: «Wiesn-Kuriosa: Flöhe als Artisten und Turbo-Rolltreppen»)

Für Influencer gelten strenge Regeln auf dem Oktoberfest.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Stadt München macht deutlich, dass die Wiesn kein rechtsfreier Raum für Social-Media-Produktionen und Werbeaktionen ist. Wenn am 19. September das Oktoberfest 2026 beginnt, dürften wieder Millionen Fotos, Videos, Storys und Reels auf der Theresienwiese entstehen. Für private Besucher ist das zunächst kein Problem. Anders sieht es aus, sobald mit den Aufnahmen unmittelbar oder mittelbar Geld verdient werden soll.

Die Landeshauptstadt München unterscheidet ausdrücklich zwischen journalistischer Berichterstattung und kommerzieller Content-Produktion. Wer Inhalte für Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, LinkedIn oder andere Plattformen produziert und damit kommerzielle Zwecke verfolgt, benötigt nach Angaben der Stadt unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung und Lizenz.

Das betrifft keineswegs nur klassische Werbespots. Als kommerzielle Nutzung nennt die Stadt unter anderem Sponsoring und Kooperationen, Affiliate-Marketing, Sponsored Posts, Product Placements, Pre- und Midroll-Werbung, kostenpflichtige Abonnements sowie eigenes Merchandise. Auch Gewinnspiele oder Verlosungen ohne unmittelbaren Bezug zum Oktoberfest können darunterfallen. Ebenso nennt die Stadt die Bewerbung von Produkten, Plattformen oder Dienstleistungen auf dem Festplatz als Beispiel für kommerzielle Nutzung.

Influencer müssen Aufnahmen vorher anmelden

Geplante kommerzielle Aufnahmen sollen über ein Online-Formular der Stadt angemeldet werden. Für Influencer und Content Creator nennt die Stadt einen Vorlauf von 14 Tagen vor Beginn des Oktoberfests. Da die Wiesn 2026 vom 19. September bis 4. Oktober stattfindet, entsprach dies in diesem Jahr dem 5. September.

Ein Anspruch auf eine Erlaubnis besteht allerdings nicht. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung in ihrem Ermessen liegt. Zudem ist sie lizenzpflichtig. Die Höhe der Lizenzgebühr wird individuell festgelegt. Mit der Bearbeitung der Lizenzanfragen hat die Stadt die Brandness GmbH beauftragt.

Wer seine Aufnahmen verspätet oder gar nicht vorher anmeldet, muss ebenfalls mit finanziellen Folgen rechnen. Laut Stadt kann eine nachträgliche Lizenzgebühr erhoben werden. Werden Verstöße erst im Nachhinein verfolgt, können wegen des zusätzlichen Aufwands höhere Entgeltforderungen entstehen. Auch rechtliche Maßnahmen schließt die Stadt ausdrücklich nicht aus.

Livestreams auf der Wiesn ausdrücklich verboten

Neben der Genehmigungspflicht gibt es auf dem Festgelände eine Reihe klarer Verbote. Besonders relevant für Social-Media-Creator: Livestreams dürfen auf dem Festgelände nicht gesendet werden.

Damit fallen spontane Liveübertragungen über Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen unter die ausdrücklich untersagten Aktivitäten. Eine vorherige Anmeldung kommerzieller Aufnahmen hebt dieses Verbot nicht automatisch auf.

Die Stadt führt außerdem weitere Verbote auf. Untersagt sind unter anderem:

  • jegliche Form von Werbung auf dem Festgelände, Auftritte mit Maskottchen oder vergleichbaren Figuren, das Absperren oder Blockieren von Straßen und Wegen, die Störung von Besucherinnen und Besuchern sowie die Missachtung ihres persönlichen Freiraums, jede sonstige Störung der Veranstaltung.
  • Darüber hinaus dürfen rassistische, fremdenfeindliche, LGBTIQ-feindliche, sexistische oder gewaltverherrlichende sowie rechts- oder linksextremistische Parolen weder geäußert noch verbreitet werden. Auch die Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten ist untersagt.

Genehmigung bedeutet nicht automatisch, dass Werbung erlaubt ist

Für Influencer ist dabei ein Detail besonders wichtig: Die städtischen Hinweise nennen beispielsweise die Bewerbung eines Produkts als mögliche kommerzielle Nutzung, die eine Genehmigungspflicht auslösen kann. Gleichzeitig führt die Stadt „jegliche Form von Werbung“ ausdrücklich unter den auf dem Festgelände verbotenen Aktivitäten auf.

Wer also eine konkrete Markenkooperation, Produktinszenierung oder Werbeaktion auf der Wiesn plant, sollte nicht davon ausgehen, dass allein durch die Beantragung einer Drehgenehmigung sämtliche geplanten Werbemaßnahmen zulässig werden. Entscheidend ist, was die Stadt im konkreten Fall genehmigt.

Auch für Aufnahmen in Festzelten gelten zusätzliche Regeln

Eine Genehmigung der Stadt kann außerdem nicht automatisch alle Bereiche des Oktoberfests abdecken. Für Film- und Fotoaufnahmen in Bierzelten, Fahrgeschäften, Schaustellerbetrieben oder anderen Unternehmen auf der Wiesn ist nach Angaben der Stadt zusätzlich die Erlaubnis der jeweiligen Betreiber erforderlich.

Auch bei der Ausrüstung gibt es Vorgaben. Für journalistische Berichterstattung mit geringem Aufwand ist grundsätzlich keine Drehgenehmigung erforderlich. Sobald jedoch größeres Equipment genutzt wird oder die Produktion aufwendiger ist, kann eine zusätzliche Zutrittsgenehmigung notwendig werden. Als reguläre zulässige Gepäckgröße nennt die Stadt drei Liter beziehungsweise maximal 20 mal 15 mal 10 Zentimeter.

Drohnen sind während des laufenden Oktoberfests ebenfalls keine Alternative: Über dem Veranstaltungsgelände gilt ein behördliches Flugverbot, das laut Stadt auch das Umfeld der Theresienwiese betrifft.

Influencer sind nicht automatisch Presse

Die Stadt zieht zudem eine deutliche Grenze zwischen klassischer journalistischer Tätigkeit und Influencer-Content. Zu den offiziellen Presseterminen des Oktoberfests sind Influencer und Blogger grundsätzlich nicht zugelassen. Die Termine richten sich an journalistisch tätige Personen, die sich den publizistischen Grundsätzen des Pressekodex verpflichten.

Für die normale journalistische Berichterstattung vom Oktoberfest ist dagegen keine generelle Akkreditierung erforderlich. Auch journalistische Bild- und TV-Berichterstattung benötigt bei geringem Aufwand grundsätzlich keine Drehgenehmigung.

Für kommerzielle Creator gelten damit andere Voraussetzungen. Wer die Wiesn als Kulisse für Kooperationen, monetarisierte Videos oder andere geschäftliche Social-Media-Inhalte nutzen möchte, sollte vor dem Besuch genau prüfen, welche Genehmigungen notwendig sind.