Öffnungszeiten an Fronleichnam in BW: In diesen Geschäften können Sie am Feiertag einkaufen

Öffnungszeiten am Feiertag in Baden-Württemberg: An Fronleichnam haben Geschäfte normalerweise geschlossen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Eine Übersicht . (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/dpaFronleichnam ist ein Feiertag in Baden-Württemberg. An diesem Tag haben alle Geschäfte für gewöhnlich geschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen und einige Supermärkte und Shops dürfen trotzdem öffnen. Wir wissen, welche das sind.
Fronleichnam fällt in diesem Jahr auf Donnerstag, den 19. Juni. In Baden-Württemberg sind Geschäfte und Supermärkte an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Dies ist durch das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz geregelt, das den Verkauf an diesen Tagen untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen.
In diesen Bundesländern ist Fronleichnam ein Feiertag
Fronleichnam: Hier kann man in Baden-Württemberg am Feiertag einkaufen
Es gibt jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen, bei denen bestimmte Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
Diese Geschäfte dürfen am Feiertag öffnen
- Bäckereien und Konditoreien: Diese dürfen für maximal drei Stunden öffnen, wobei die genaue Öffnungszeit vom jeweiligen Betrieb festgelegt wird.
- Läden, die frische Milch anbieten: Öffnungszeit für die Dauer von drei Stunden erlaubt
- Blumenläden: Ebenso ist eine Öffnung für bis zu drei Stunden erlaubt.
- Hofläden: Landwirtschaftliche Betriebe dürfen selbst erzeugte Produkte für bis zu sechs Stunden verkaufen.
Diese Läden dürfen in Baden-Württemberg jeden Tag geöffnet sein
Bahnhof- / Flughafenläden dürfen durchgehend geöffnet sein und Reisebedarf anbieten
Auch Tankstellen dürfen rund um die Uhr geöffnet sein und Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile verkaufen.
Apotheken: Im Rahmen des Notdienstes dürfen sie Arzneimittel und bestimmte Pflegeprodukte abgeben.
Shopping in Großstädten am Feiertag
In Großstädten gibt es oft größere Bahnhöfe und auch Flughäfen, in denen die Sonderregelung gilt, dass Geschäfte täglich und rund um die Uhr geöffnet sein dürfen, z. B. in Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe.