Oben Ohne Schwimmen: Nach Debatte in Berlin: Baden mit nackten Brüsten mehr im Trend?

Vor Kurzem machte das Thema viele Schlagzeilen - in Berlin sollen Frauen ungehindert oben ohne baden dürfen. Nun zeigt sich: In den Bädern der Hauptstadt nutzen Frauen bisher nur vereinzelt diese Möglichkeit.
Annette Riedl, dpaIn Berlin sollen Frauen ungehindert oben ohne baden dürfen. Das macht aktuell in vielen Medien Schlagzeilen und wird diskutiert. Aber wie sieht es in der realität aus?
Es zeigt sich: In den Bädern der Bundeshauptstadt nutzen Frauen bisher nur vereinzelt die Möglichkeit, mit nackter Brust ins Wasser zu gehen. „In den Sommerbädern ist oben ohne auf den Liegewiesen durchaus weiter verbreitet, aber geschwommen wird zurzeit kaum oben ohne“, sagte Bäder-Sprecherin Claudia Blankennagel der Deutschen Presse-Agentur (DPA).
Andere Gäste hätten die oben ohne schwimmenden Frauen zwar registriert, aber sonst nicht weiter beachtet. „Konflikte oder Beschwerden hat es unseres Wissens nach nicht gegeben“, so die Sprecherin.
Kein Verbot: Oben-ohne-Baden in Berliner Schwimmbädern erlaubt
Verboten war das Schwimmen mit nackten Brüsten ohnehin nicht - aber seit 2023 soll Oben-ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen oben ohne für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, hatten die Bäderbetriebe im März mitgeteilt.
Zuvor hatte sich eine Berlinerin (mit Erfolg) beschwert, weil sie nicht wie Männer oben ohne in einem Hallenbad in Berlin-Kaulsdorf schwimmen durfte. Momentan muss sich die Aktivistin aber gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigen. Sie gehe meist in einem See schwimmen, da interessiere es niemanden, ob sie oben ohne oder auch ganz nackt bade, erklärte sie auf Anfrage.
Ein anderer Fall aus Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos.

