NRW
: Rückruf von Cola – Innere Verletzungen durch Metallteile möglich

Von dem aktuellen Rückruf der Coca-Cola GmbH sind neben Cola auch Fanta, Sprite und Mezzomix betroffen. Alle Infos zur Warnung im Überblick.
Von
David Hahn
Düsseldorf
Jetzt in der App anhören
Coca-Cola

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zur aktuellen Warnung beim Produktverkauf.

Jonas Walzberg/dpa
  • Rückruf von Coca-Cola GmbH wegen Metallteilen in Cola, Fanta, Sprite, MezzoMix.
  • Betroffen: 26 Millionen Flaschen mit Haltbarkeitsdatum 04.02.2025 - 12.04.2025.
  • Konsumenten sollen betroffene Produkte nicht verzehren und zurückgeben.
  • NRW und andere Bundesländer betroffen, geringe Mengen in NRW.
  • Rückgabe ohne Kassenbon möglich, Kaufpreis wird erstattet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Österreich werden aktuell Millionen Flaschen der Coca-Cola HBC Austria GmbH zurückgerufen. Cola, Fanta, Sprite und MezzoMix sind davon betroffen. Es besteht bei den Getränken ein hohes gesundheitliches Risiko. Dabei könnten Flaschen auch nach Nordrhein-Westfalen gelangt sein. Um welche Produkte handelt es sich genau?

Rückrufe in NRW

Fast täglich kommt es zu Warnungen von Herstellern, bei denen Produkte zurückgerufen werden, welche Konsumenten gefährden könnten. Aktuell sind unter anderem auch Nudeln betroffen. Darüber hinaus wird derzeit vor dem Verzehr von Eiswürfeln gewarnt, in denen transparenter Kunststoff zu inneren Blutungen führen könnte. Auch bei Lidl wird eine Süßigkeit aufgrund von möglichen Verletzungen im Mundraum zurückgerufen. Zudem kann aktuell ein Kinderspielzeug zurückgegeben werden, welches Unfruchtbarkeit und Verhaltensstörungen auslösen kann. Weitere aktuelle Rückrufaktionen gibt es hier auf unserer Themenseite auf einen Blick.

NRW: Cola, Fanta, Sprite und MezzoMix zurückgerufen

Das Unternehmen „Coca-Cola HBC Austria GmbH“ hat den Rückruf bereits am 23.10.2024 bekannt gegeben. Dabei wird vor dem Verzehr von gleich mehreren Getränken des Herstellers gewarnt. Betroffen sind folgende Produkte in 0,5 Liter Packungen:

  • Coca-Cola (Coca-Cola, Coca-Cola Zero, Coca-Cola Zero Lemon, Coca-Cola Zero Zucker Zero Koffein, Coca-Cola Light)
  • Fanta (Fanta Orange, Fanta Orange Zero, Fanta Lemon Zero, Fanta Exotic Zero)
  • Sprite (Sprite, Sprite Zero)
  • MezzoMix

Die Rückrufaktion gilt für das Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 04.02.2025 und 12.04.2025 mit der Codierung „WP“ unterhalb des aufgedruckten Datums. Wie der Nachrichtensender ntv bekanntgab, sollen davon insgesamt 26 Millionen Flaschen betroffen sein. Demnach hätte ein technischer Defekt in einem Abfüllwerk, der offenbar erst spät festgestellt wurde, den aktuellen Rückruf verursacht.

Rückrufaktion in Nordrhein-Westfalen

Einzelne Flaschen davon könnten auch nach Nordrhein-Westfalen gelangt sein. Laut der Tagesschau handelt es sich dabei jedoch um geringere Mengen, weil der deutsche Markt praktisch ausschließlich von dem nicht betroffenen Abfüller CCEP Deutschland beliefert werde. Falls auf der Flasche der Herstellername „Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH“ auf der Rückseite der Flasche steht oder das deutsche DPG-Pfandlogo auf dem Etikett aufgedruckt ist, kann das Getränk bedenkenlos getrunken werden. Neben Nordrhein-Westfalen sind auch weitere Bundesländer in Deutschland von der Warnung betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen

Rückruf in NRW: Gefahr durch Metallteile in Cola und Co.

Aufgrund eines technischen Fehlers in der Produktion könnten sich in einer sehr begrenzten Anzahl der Flaschen der Coca-Cola HBC Austria GmbH kleine Metallstücke befinden. Falls diese mit verzehrt werden, sind ernsthafte Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie innere Verletzungen oder Blutungen möglich.

Das Unternehmen teilte auf seiner Webseite mit: „Wir bedauern den Vorfall und entschuldigen uns bei den Konsument:innen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“

Rückrufaktion bei Coca-Cola: Was können KundInnen jetzt tun?

Die angegebenen Getränke sollten nicht verzehrt werden. KundInnen werden gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren und an einer Verkaufsstelle zurückzugeben. Der Kaufpreis wird dabei auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.