Neu in 2025
: Diese Änderung gibt es in Brandenburg im neuen Jahr

Alle wichtigen Änderungen für 2025 in Brandenburg und deutschlandweit in einer Übersicht – von Kita über die Wahl bis zu Gebühren und Müll.
Von
Doreen Matschuk,
Lisa Klopp-Jaber
Potsdam
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Euro-Banknoten sind in einem Glasgefäß aufbewahrt. (zu dpa: «Spar-Haushalt setzt Schwerpunkt auf Bildung und Sicherheit») +++ dpa-Bildfunk +++

Das ist neu im Jahr 2025 in Brandenburg: Kindergeld, Mindestlohn, Kita, Wahl und mehr. Alle Änderungen im Überblick. (Symbolbild)

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
  • Bundestagswahl 2025: Neuwahlen am 23. Februar nach Vertrauensentzug von Olaf Scholz.
  • Neues Wahlrecht: Bundestag wird verkleinert, nur Zweitstimme zählt für Zusammensetzung.
  • Kita-Gebühren in Brandenburg: Betreuung ab 3 Jahren ab August 2024 kostenfrei.
  • Pflege- und Krankenversicherung: Beiträge steigen, flexiblere Leistungen.
  • Post: Briefe und Pakete werden teurer, längere Zustellzeiten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen mit sich – ein paar teure Überraschungen sind auch dabei. Von steigenden Preisen bei der Bahn und Post, höhere Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bis hin zu steigendem Mindestlohn sowie Wohngeld ist alles dabei. Auch bei den Steuern tut sich einiges im nächsten Jahr.

Speziell in Brandenburg gibt es ebenfalls Neues. Wir haben alle wichtigsten Änderungen für 2025 in Brandenburg sowie deutschlandweit zusammengefasst.

Das sind die wichtigsten Neuerungen 2025 in Brandenburg und ganz Deutschland:

  • Bundestagswahl 2025
  • Neues Wahlrecht
  • Neue Wahlkreise in Brandenburg
  • Neue Regierung 2025 in Brandenburg
  • Kita-Gebühren im Jahr 2025 in Brandenburg
  • Abfallkalender 2025 in der Mark
  • Mindestlohn, Minijob-Lohn und Wohngeld
  • Kindergeld und Einkommensgrenze für Elterngeld
  • Mindestunterhalt für minderjährige Kinder
  • Pflegeversicherung und Krankenversicherung
  • Ausbildungsvergütung und Rente
  • Elektronische Patientenakte (ePA), Altkleiderentsorgung, Amalgam
  • Preisänderung für Briefe und Pakete bei der Post
  • Mobilität: Nah- und Fernverkehr und Führerschein
  • Steuerliche Änderungen in 2025
  • SD-Signal, Namensrecht und CO2-Preis
  • Digitale Passfotos werden Pflicht
  • Ende Windows 10-Support
  • KFZ-Versicherungspreise steigen
  • Strompreis 2025

Bundestagswahl 2025

Olaf Scholz wurde vom Bundestag das Vertrauen entzogen, was den Weg frei machte für eine Neuwahl des Bundestag am 23.02.2025. Das bedeutet, Deutschland wählt eine neue Bundesregierung.

Alle Wichtige zur Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Neues Wahlrecht 2025

Das im Jahr 2023 vom Bundestag verabschiedete neue Bundeswahlgesetz sieht eine effektive Verkleinerung des Parlaments vor und legt eine festgelegte Anzahl von Abgeordneten fest. In der Vergangenheit war der Bundestag durch sogenannte Überhangs- und Ausgleichsmandate kontinuierlich gewachsen.

Das neue Wahlrecht wird nun bei der Bundestagswahl 2025 angewandt. Die Wahlreform hat die Nutzung der Erst- und Zweitstimme beibehalten. Mit der Erststimme wählen Bürgerinnen und Bürger einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin in ihrem Wahlkreis, während die Zweitstimme einer Partei zugewiesen wird. Im neuen Wahlrecht ist ausschließlich die Zweitstimme entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages. Überhang- und Ausgleichsmandate, die entstanden, wenn eine Partei durch gewonnene Direktmandate mehr Abgeordnete erhielt, als ihr aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustand, wurden abgeschafft.

Ab sofort werden Direktmandate in den 298 Wahlkreisen nur noch vergeben, wenn sie durch das Ergebnis der Zweitstimmen gerechtfertigt sind. Das heißt, der Gewinner oder die Gewinnerin eines Wahlkreises zieht nicht automatisch in den Bundestag ein.

Neuerung bei Brandenburger Wahlkreisen

Auch bei den Brandenburger Wahlkreise gibt es Neuerung. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung werden die Wahlkreise in Brandenburg angepasst. Ein Wahlkreis wird größer und ein Wahlkreis wird kleiner.

Aus „Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I“ wird „Dahme-Spreewald – Teltow Fläming III“. Der Wahlkreis „Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II“ wird vergrößert und heißt fortan „Elbe Elster – Oberspreewald-Lausitz“. Insgesamt gibt es in Brandenburg weiterhin zehn Wahlkreise, in Berlin sind es zwölf.

Neue Regierung in Brandenburg 2025

Das Jahr 2025 startet in Brandenburg mit der neuen SPD-BSW-Regierung. Beide Parteien wollen die Krankenhausstandorte erhalten, die Kindergärten für Eltern beitragsfrei lassen, die Zahl der Polizisten aufstocken und illegale Migration eindämmen. Im Bund und der EU wollen sie sich dafür einsetzen, eine diplomatische Lösung des Ukraine-Konflikts mit dem Ziel von Waffenstillstand und dauerhaftem Frieden voranzutreiben. Das steht zumindest im Koalitionsvertrag.

Wer die neuen Minister in Brandenburg sind.

Kita-Gebühren 2025 in Brandenburg

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 (01.08.2024) wird die Betreuung aller Kinder ab 3 Jahren kostenfrei sein. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem Monat, in dem das Kind sein 3. Lebensjahr vollendet – dies ist der Monat vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Eltern müssen keine Kindergartenbeiträge mehr zahlen, da das Land Brandenburg die Kosten übernimmt.

Brandenburg: Abfallkalender 2025

Auch neue Abfallkalender 2025 gibt es in den Brandenburger Landkreisen. Links zu den Online-Abfallkalendern in den Landkreisen gibt es hier:

Erhöhung von Mindestlohn, Minijob-Lohn und Wohngeld

  • Mindestlohn: Erhöhung ab Januar 2025 von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde
  • Minijob-Verdienstgrenze: Anhebung der monatlichen Grenze von 538 Euro auf 556 Euro
  • Wohngeld: Anstieg um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat bedeutet. Die Anpassung ist alle zwei Jahre möglich, entsprechend der Miet- und Preisentwicklung.

Mehr Kindergeld, Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt

Die Erhöhung des Kindergeldes ist von der Ex-Ampel zwar geplant, aber noch nicht beschlossen.(Stand 13.12.2024) Trotzdem führen wir es als Posten in der folgenden Liste mit auf: 

  • Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben – von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
  • Kindergeld: Familien sollen für jedes Kind 5 Euro pro Monat erhalten – insgesamt sind das dann 255 Euro pro Monat.
  • Kinder-Sofortzuschlag: Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, steigt der Zuschlag um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat.
  • Einkommensgrenze Elterngeld: Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld: Nur Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro erhalten Elterngeld.
  • Kinderbetreuungskosten: Eltern können jetzt 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen, statt bisher zwei Drittel. Der abzugsfähige Höchstbetrag erhöht sich von 4.000 auf 4.800 Euro.

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

  • Kinder bis 5 Jahre: Anstieg von 480 auf 482 Euro
  • Kinder von 6 bis 11 Jahre: Erhöhung von 551 auf 554 Euro
  • Kinder von 12 bis 17 Jahre: Steigerung von 645 auf 649 Euro.
  • Volljährige Kinder: Erhöhung von 689 auf 693 Euro.
  • Studierende, die nicht bei den Eltern leben: Anhebung des Bedarfssatzes von 930 Euro auf 990 Euro.

Pflegeversicherung und Krankenversicherung: flexiblere Leistung, aber höhere Beiträge

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte ab Januar 2025, die Pflegeleistungen steigen dafür um 4,5 % an. Für die Ersatz- und Kurzzeitpflege gibt ab Juli 2025 einen flexiblen Jahresbetrag von 3.539 Euro und einen sofortigen Anspruch auf Ersatzpflege.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt auf 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich) ab 2025 (vorher waren es 62.100 Euro jährlich und 5.175 Euro monatlich). Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich von 69.300 auf 73.800 Euro jährlich. Allerdings erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für gesetzliche Krankenkassen von 1,7 Prozent um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent

Ausbildungsvergütung und Rente

  • Ausbildungsvergütung: Mindestens 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten, 955 Euro im letzten Jahr bei einer 3,5-jähriger Ausbildung
  • Rentenberechnung: Prognostizierte Erhöhung um 3,5 % in 2025; endgültige Zahlen im März 2025.
  • Rentenversicherung: Ab 1. Januar 2025: Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro pro Monat für neue und alte Bundesländer

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

Der Start der elektronischen Patientenakte (ePA) soll Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten sein. Die Einführung erfolgt zunächst in zwei Modellregionen. Ab Anfang März 2025 ist sie deutschlandweit verfügbar. Eine zentrale digitale Sammlung von Patientendaten soll damit möglich sein sowie eine bessere Vernetzung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen.

Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll

Ab dem 1. Januar gelten EU-weit neue Vorschriften bzgl. der Entsorgung von Alt-Textilien. Diese müssen ab dem neuen Jahr in Altkleidercontainern entsorgt werden. Ziel ist es, Abfall zu reduzieren und das Textilrecycling zu verbessern.

Amalgam-Füllungen EU-weit verboten

Ab 2025 sind Amalgam-Füllungen EU-weit verboten und nicht mehr Teil der Kassenleistungen. Als Standardfüllung bieten die gesetzlichen Krankenkassen Materialien wie Kunststoff oder Glas-Zement an. Patienten können gegen private Zuzahlung hochwertigere Füllungen wählen. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Arzt Amalgam als unbedingt notwendig einstuft.

Briefe und Pakete dauern länger und werden teurer

Ab Januar 2025 gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post.

  • Längere Briefzustellung: 95% der Briefe sollen innerhalb von drei statt zwei Werktagen zugestellt werden.
  • Preiserhöhungen für Briefe:
    • Standardbrief: 95 Cent (statt 85 Cent)
    • Postkarte: 95 Cent (statt 70 Cent)
    • Kompaktbrief: 1,10 Euro (statt 1,00 Euro)
    • Großbrief: 1,80 Euro (statt 1,60 Euro)
    • Maxibrief: 2,90 Euro (statt 2,75 Euro)
  • Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen:
    • Päckchen S: 4,19 Euro (statt 3,99 Euro)
    • Päckchen M: 5,19 Euro (statt 4,79 Euro)
    • Paket bis 2 kg (nur online): 6,19 Euro (statt 5,49 Euro)
    • Paket bis 5 kg: 7,69 Euro (statt 6,99 Euro).
  • Paketzustellung:
    Pakete dürfen nur in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Abholung hinterlegt werden, wenn eine Zustellung nicht möglich ist.

Mobilität: Deutschlandticket, Fernverkehr, Führerschein

  • Deutschlandticket: Ab 1. Januar 2025: Erhöhung von 49 auf 58 Euro pro Monat.
  • Fernverkehr: Preisänderung bereits ab 15. Dezember 2024
    • Anstieg von Flexpreisen und Streckenzeitkarten um durchschnittlich 5,9 %.
    • Die BahnCard 100 erhöht wird 6,6 % erhöht
  • Führerschein-Umtausch: Bis 19. Januar 2025 für Personen, die ab 1971 geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Bei Nichtumtausch droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Steuerliche Änderungen in 2025

Neue Grundsteuer-Reform

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Modell erhoben, da das bisherige System als verfassungswidrig galt. Künftig hängt die Steuerlast von der Entwicklung der Nachbarschaft ab: In aufstrebenden Städten und Gemeinden könnte die Steuer steigen, während sie in strukturschwachen Gebieten sinken könnte.

Steuerlicher Grundfreibetrag wird rückwirkend erhöht

Es gibt eine rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags zum 1. Januar 2024 von 11.604 Euro auf 11.784 Euro. Für das Jahr 2025 folgt eine weitere Erhöhung auf 12.084 Euro.

Steuerliche Änderung bei Abfindungen

Ab Januar 2025 müssen Beschäftigte selbst aktiv werden, um von Lohnsteuerermäßigungen bei Abfindungen zu profitieren. Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung direkt beim Finanzamt beantragen – erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.

ARD schaltet SD Signal ab

Ab dem 7. Januar 2025 beendet die ARD die SD-Satellitenübertragung von Das Erste und den Dritten Programmen. Zuschauer können ab dann alle ARD-Programme nur noch in HD empfangen. Unterstützung zur Umstellung bietet ard-digital.de.

Neue Reform für das Namensrecht

Ab Mai 2025 wird das Namensrecht reformiert, sodass Nachnamen flexibler gewählt werden können. Ehepaare können dann Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen nutzen, die die Familiennamen beider Partner kombinieren. Auch Kinder können diese Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern sie selbst tragen. Diese Änderung passt das Namensrecht an verschiedene Familienmodelle an.

CO2-Preis steigt – Heizen und Tanken wird teurer

Ab Januar 2025 erhöht sich der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl verteuert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken und die deutschen Klimaschutzziele zu unterstützen.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Kamine und Öfen, die zwischen Januar 1995 und März 2010 installiert wurden, strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas maximal vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Der Bezirksschornsteinfeger kann prüfen, ob diese Grenzwerte eingehalten werden und über mögliche Ausnahmen informieren.

Digitale Passfotos

Ab 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passfotos für Personalausweise und Reisepässe erlaubt. Die Fotos müssen direkt vom Fotografen sicher an die Behörden gesendet werden. Ausgedruckte Passfotos werden nicht mehr akzeptiert.

Support-Ende für Windows 10 und Microsoft Office

Windows 10 Nutzer erhalten ab 14. Oktober 2025 keine kostenlosen Updates mehr. Nur noch kostenpflichtige Updates sind möglich. Das Ziel ist es die Nutzer zur Umstellung auf Windows 11 zu bewegen.

Für Microsoft Office 2016 und 2019 endet der Support, welches ein erhöhtes Risiko von Sicherheitslücken und gezielten Angriffen bietet.

KFZ-Versicherungspreise 2025 steigen

Die Tarife für Autoversicherungen werden auch im Jahr 2025 ansteigen. Je nach dem Umfang der Deckung können Verbraucher möglicherweise mit Erhöhungen von etwa 20 Prozent rechnen. Dies liegt daran, dass die Reparaturkosten aufgrund der hohen Inflation gestiegen sind, wie bereits im vergangenen Jahr.

Strompreis 2025

Die Kosten für Stromumlagen steigen signifikant an. Ab 2025 wird der Betrag um etwa 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto erhöht. Für eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies Mehrkosten von ungefähr 40 Euro pro Jahr. Ein Einpersonenhaushalt wird um etwa 20 Euro pro Jahr teurer.

Der Anstieg ist auf Änderungen bei der Netznutzung zurückzuführen. Regionen mit hoher erneuerbarer Stromerzeugung wurden in der Vergangenheit durch hohe Verteilnetzentgelte übermäßig belastet, da sie die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien tragen mussten. Die Erhöhung der Stromumlage führt nun zu einer gerechteren Verteilung dieser Kosten auf Bundesebene.