Nach Kirchenaustritt entlassen
: EU-Gerichtshof urteilt zu Kündigung von Caritas-Angestellter

Darf die Caritas einer Mitarbeiterin kündigen, nur weil sie aus der Kirche ausgetreten ist? Das höchste europäische Gericht könnte ein Urteil mit Signalwirkung fällen.
Von
dpa
Luxemburg
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Stellt ein Kirchenaustritt einen Loyalitätsbruch gegenüber er Caritas dar? Über diese Frage muss der EuGH urteilen.

Julian Stratenschulte/dpa
  • EuGH verhandelt Kündigung nach Kirchenaustritt einer Caritas-Mitarbeiterin.
  • Entscheidung der Großen Kammer am Dienstag (9 Uhr) in Luxemburg.
  • Fall: Schwangerschaftsberatung der Caritas in Wiesbaden; Austritt ohne Pflicht zur Mitgliedschaft.
  • Kirche sieht im Austritt einen schweren Loyalitätsverstoß; zwei Kolleg*innen waren nicht katholisch.
  • Klägerin betont weiter christliche Werte; BAG legte Fall dem EuGH vor.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entscheidet am Dienstag (9 Uhr) zu der Frage, ob ein kirchlicher Arbeitgeber Angestellten wegen Austritts aus der Kirche kündigen darf.

Hintergrund ist der Fall einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung der Caritas in Wiesbaden. Nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche kündigte der Verein der Frau, obwohl die Mitgliedschaft keine Voraussetzung für eine Beschäftigung war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Personen, die nicht der katholischen Kirche angehören.

Mitarbeiterin steht nach eigener Aussage weiterhin zu christlichen Werten

Die Kirche argumentierte, dass der Austritt als bewusster Akt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht darstelle. Die Frau betont, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. Grund für den Austritt seien finanzielle und familiäre Aspekte gewesen.

Die Frau klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten, der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor. Das Bundesarbeitsgericht muss die Auslegung des höchsten europäischen Gerichts anschließend bei seiner Entscheidung beachten.