Nach Drohnen-Anschlag in Leipzig: Was sind die Sanktionen gegen Russland?

Nach dem mutmaßlichen Anschlag in Leipzig plant Deutschland Maßnahmen gegen Russland: Schließungen, Diplomaten-Ausweisungen und Druck für EU-Sanktionen.
Kay Nietfeld/dpaNach den Ermittlungen zum Fund einer mit Sprengstoff und Zündmechanismus präparierten Drohne macht die Bundesregierung Russland für den Vorfall verantwortlich. Berlin wertet ihn als schweren Angriff auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur und bereitet nationale sowie europäische Schritte vor.
Schließungen und Ausweisungen
Zum angekündigten Maßnahmenpaket gehört die Schließung des Russischen Hauses in Berlin. Das Kulturinstitut steht im Verdacht, als Tarnung für Spionagezwecke zu dienen. Außerdem soll das russische Generalkonsulat in Bonn geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist die Ausweisung zahlreicher Diplomaten vorgesehen.
Strengere Kontrollen und Druck auf die Schattenflotte
Die Bundesregierung will Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige verschärfen. Zugleich soll entschlossener gegen die russische Schattenflotte vorgegangen werden. Damit sind Schiffe gemeint, die unter wechselnden oder schwer nachvollziehbaren Strukturen russische Interessen im internationalen Handel unterstützen können.
Weitere EU-Sanktionen im Gespräch
Deutschland will zudem bei den EU-Partnern für zusätzliche Sanktionen gegen Russland werben. Die Außenminister beraten außerdem über die weitere Unterstützung der Ukraine, den Schutz der Energieversorgung im Winter und mögliche Wege zur Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte. Konkrete neue EU-Beschlüsse lagen zunächst nicht vor.
Moskau kündigt Reaktion an
Russland bestreitet eine Beteiligung am Vorfall und bezeichnet die deutschen Vorwürfe als unbegründet. Kremlchef Wladimir Putin nannte die Maßnahmen einen schweren Fehler. Das Außenministerium in Moskau stellte eine spiegelbildliche Reaktion in Aussicht, ohne zunächst konkrete Schritte zu benennen. Die Nato berät über die hybride Bedrohung, Deutschland beantragt jedoch keine Konsultationen nach Artikel 4 des Nato-Vertrags.
