Minijob 2025: Mehr Geld ab 1. Januar

Was ändert sich 2025 für Minijobs?
Lino Mirgeler/dpa- Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab 2025 auf 556 Euro pro Monat.
- Maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden pro Monat.
- Minijobber zahlen ab 556 Euro in Kranken- und Pflegeversicherung ein.
- Personen mit Verdienst zwischen 538 und 556 Euro sollten Arbeitszeit und Gehalt anpassen.
- Kurzfristige Minijobs sind weiterhin auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Jahreswechsel bringt stets auch viele gesetzliche Änderungen mit sich. Für Minijobber gibt es dabei gute Neuigkeiten. So wird die Verdienstgrenze 2025 erhöht. Die Neuerungen im Überblick.
Minijob 2025: Grenze, Stunden, Mindestlohn, Gehalt
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland, bei der das Einkommen und die Arbeitszeit gesetzlich begrenzt sind. Dabei gibt es zwei Hauptarten von Minijobs.
- Ein 450-Euro-Job (im Jahr 2024 auch 538-Euro-Job, 2025 556-Euro-Job) ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der Verdienst seit 2024 auf maximal 538 Euro pro Monat begrenzt war. Durch die Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 auf 556 Euro monatlich. Die maximale Arbeitszeit beträgt laut Minijob-Zentrale auch 2025 etwa 43 Stunden pro Monat. Der Minijob wird 2025 zwar zum 556-Euro-Job. Der Betrag wurde jedoch ursprünglich als 450 Euro festgelegt und ist daher oft noch als „450-Euro-Job“ bekannt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung hingegen ist als Form des Minijobs nicht einkommens-, sondern zeitlich begrenzt und darf innerhalb eines Kalenderjahres maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage betragen.
Minijob 2025: Diese Personen müssen aufpassen
Wer einen Minijob ausübt, muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen und ist nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Erst ab einem Verdienst über 556 Euro zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2025 in die Kranken- und Pflegeversicherung ein und erwerben damit den Versicherungsschutz. Damit gehen Nachteile einher. Zum Beispiel erwerben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aufpassen müssen zum Jahreswechsel vor allem Personen, die bisher zwischen 538 und 556 Euro pro Monat verdienen. Ab 2025 würden diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Kategorie eines Minijobs fallen. Es gilt daher, die Arbeitszeit und das Gehalt nach Möglichkeit so zu erhöhen, dass man einem Minijob entgeht, falls dies gewünscht ist.
