Millionen Versicherte betroffen
: Erste Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag auf mehr als 3 Prozent

Im August kommen auf Millionen Krankenversicherte höhe Gebühren zu. Zwei große Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag -  eine sogar auf einen neuen absoluten Spitzenwert.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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E-Rezept: SYMBOLBILD - 24.07.2023, Berlin: Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird in einer Apotheke für ein E-Rezept benutzt. (zu dpa: «KKH erhöht Zusatzbeitrag») Foto: Jens Kalaene/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ab 1. August einen neuen Höchstwert.

Jens Kalaene/dpa

Auf über mehrere Millionen Krankenversicherte kommt zum 1. August 2024 ein happiger Kostenschock zu. Zwei der größten Krankenkassen in Deutschland erhöhen den Zusatzbeitrag, eine schon zum zweiten Mal in diesem Jahr.

Krankenasse erhöht Zusatzbeitrag auf neuen Spitzenwert

Zum 1. August erhöht die Kaufmännische Krankenkasse KKH ihren Zusatzbeitrag von 1,98 Prozent auf 3,28 Prozent. Bereits zum Jahresanfang hatte die KKH den Beitrag von 1,5 auf 1,98 Prozent angehoben. Im Bundesdurchschnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Als Grund für die Erhöhung gibt die KKH "unerwartet hohe Kostensteigerungen in der gesamten GKV" an. Mit rund 1,6 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von 7,5 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH nach eigenen Angaben zu den größten bundesweiten Krankenkassen.

Weitere große Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag

Auch die IKK classic erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. August an. Der Verwaltungsrat beschloss  laut Mitteilung die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes um 0,49 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent. Die IKK classic ist mit rund drei Millionen Versicherten eine der großen Krankenkassen in Deutschland.

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung?

Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu und kann von Krankenkasse zu Krankenkasse ganz unterschiedlich sein. Arbeitgeber beziehungsweise Rentenversicherungsträger beteiligen sich zur Hälfte an den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen.