Millionen Führerscheine betroffen: Wer seine Fahrerlaubnis jetzt umtauschen muss

Damit die Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher werden, müssen alte Führerscheine in das europäische Scheckkartenformat umgetauscht werden. Die Fristen und Modalitäten im Überblick.
Sina Schuldt/dpa- Millionen Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 auf das neue EU-Format umgetauscht werden.
- Bis zum 19. Januar 2025 gilt der Umtausch für Personen, die 1971 oder später geboren und deren Führerscheine bis 1998 ausgestellt wurden.
- Keine erneute Fahrprüfung oder Medizintests nötig.
- Kosten für den Umtausch: etwa 25 Euro, exklusive Fotos und Versand.
- Neuer EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den neuen, einheitlichen und fälschungssicheren EU-Führerschein getauscht werden. Diese Regelung gilt für alle Fahrerlaubnisklassen und soll eine europaweite Vereinheitlichung gewährleisten. Der Umtausch erfolgt schrittweise, sodass bereits viele Inhaber ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Doch wer genau ist betroffen und welche Fristen gelten im Detail?
Führerschein-Umtausch: Frist am 19. Januar 2025
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die 1971 oder später geboren und deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie ihren Führerschein umtauschen. Die weiteren Fristen für Inhaber eines Führerscheins richten sich entweder nach Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum.
Ausstellungsjahr vs. Geburtsjahr
Die Fristen für den Umtausch des Führerscheins beziehen sich normalerweise auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Da jedoch bei alten Führerscheinen auf Papier das Ausstellungsdatum teilweise nicht mehr erkannt werden könne, sind frühere Jahrgänge anhand des Geburtsjahres vom Austausch des Führerscheins betroffen. Somit gilt für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, das Geburtsjahr. Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 wird dann das Ausstellungsjahr als Referenz genommen.
Fristen: Wer muss wann seinen Führerschein tauschen?
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr für die Umtauschfrist ausschlagend. Es ergibt sich damit folgende Tabelle:
Geburtsjahr: Umtauschfrist
- vor 1953: 19. Januar 2033
- 1953 – 1958: 19. Juli 2022
- 1959 – 1964: 19. Januar 2023
- 1965 – 1970: 19. Januar 2024
- 1971 oder später: 19. Januar 2025
Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 wird dann das Ausstellungsjahr als Referenz genommen. Daraus folgt folgende Staffelung:
Ausstellungsjahr: Umtauschfrist
- 1999 – 2001: 19. Januar 2026
- 2002 – 2004: 19. Januar 2027
- 2005 – 2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 – 18.1.2013: 19. Januar 2033
Falls erwünscht, kann der Führerschein unabhängig der Fristen auch schon früher umgetauscht werden.
Muss die Führerschein-Prüfung erneut abgelegt oder Medizintests bestanden werden?
Für den bloßen Umtausch eines Führerscheins gemäß den neuen EU-Richtlinien ist keine erneute Fahrprüfung oder ein Medizintest erforderlich. Der Umtausch bezieht sich in erster Linie auf die Aktualisierung des Führerscheins auf das neue EU-Format, um eine einheitliche und fälschungssichere Struktur zu gewährleisten.
Wie tausche ich meinen Führerschein um?
Die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist für den Umtausch des Führerscheindokuments zuständig. Aufgrund der hohen Nachfrage sollte gerade zu Jahresbeginn frühzeitig ein Termin gebucht werden. Auskunft über eine digitale Beantragung der Führerschein-Umstellung kann nur die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geben.
Diese Unterlagen werden für den Führerschein-Umtausch benötigt
Um den Führerschein erfolgreich umzutauschen, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- die Bearbeitungs-Gebühr
Wie viel kostet der Führerschein-Umtausch?
Die Kosten für den Führerschein-Umtausch belaufen sich laut ADAC auf rund 25 Euro. Versand und Kosten für ein biometrisches Foto sind darin nicht enthalten.
Frist abgelaufen: Drohen Strafen und Bußgeld?
Das Fahren mit einem nicht umgetauschten oder abgelaufenen Führerschein wird laut ADAC nicht als Verstoß gegen die Verkehrsregeln betrachtet. Pkw und Motorräder dürfen somit unbefristet gefahren werden. Das Fahren mit einem nicht fristgerecht umgetauschten Führerschein wird jedoch als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.
Kann ich den alten Führerschein behalten?
In der Regel darf der alte Führerschein nach dem Umtausch behalten werden. Der Umtausch bezieht sich in erster Linie auf das Ausstellen eines neuen Führerscheins im neuen EU-einheitlichen Format gemäß den aktualisierten Richtlinien. Der alte Führerschein wird dabei in der Regel entwertet, um Missverständnisse zu vermeiden, aber er bleibt oft als Erinnerungsstück im Besitz des Inhabenden.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein hat nach Umtausch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneut verlängert oder erneuert werden.
Quellen: Bundesregierung und ADAC.
