Migration und Flucht in der EU
: Die Asylpolitik der Europäischen Union

Bei der EU-Wahl spielte das Thema Migration eine große Rolle. Welche asylpolitischen Ziele verfolgt die EU und was ändert sich mit der Asyl-Reform 2024?
Von
Rose Abbas Mohammad
Brüssel
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Geflüchtetenroute

Geflüchtete Menschen auf einem Gummiboot werden von Rettungskräften gerettet.

Stella Venohr, dpa

Für die WählerInnen in Deutschland stand das Thema Migration bei der diesjährigen Europawahl im Mittelpunkt. Nach den Wahlen hat sich gezeigt, dass die BürgerInnen eine klare Erwartung an die Politik haben, um die Herausforderungen in Sachen Abschiebungen und kontrollierte Einwanderung anzugehen.

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, jeder und jedem Drittstaatsangehörigen, die internationalen Schutz benötigen, einen angemessenen Status zu gewähren und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sicherzustellen. Dies basiert auf dem Artikel l 67 bis 89 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Die Abschiebung von Personen in ein Land, in dem eine existentielle Gefahr für Leib und Leben besteht, ist den Staaten untersagt. Das gilt als zentraler Grundpfeiler der internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsgesetzgebung.

Die Einwanderungsraten steigen an

In den letzten Jahren sind die Einwanderungsraten nach Europa stetig gestiegen. Im Jahr 2022 erreichte die Gesamtzahl der Nicht-EU-BürgerInnen, die in die EU einreisten, 5,1 Millionen. Die Gründe sind hierbei verschieden, genauso wie die Wege, die viele einschlagen, um nach Europa zu gelangen. Oft auch ohne die erforderlichen Genehmigungen. Dabei lag die Gesamtzahl der illegalen Grenzüberschritte im Jahr 2022 bei 330.000, der höchste Stand seit 2016. Viele Menschen machen sich hierbei auf den Weg über die zentrale Mittelmeerroute, welche nach wie vor die tödlichste aller vier Migrationsrouten nach Europa ist. 2022 sind rund 1400 Menschen gestorben, oder als vermisst gemeldet.

Die Vorschläge des EU-Parlaments

Um die Migrations- und Asylpolitik der EU zu verbessern, hat das Europäische Parlament eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt. Dazu gehören eine Reform des EU-Asylsystems, die Stärkung der Sicherheit an den Grenzen, die Verbesserung der legalen Arbeitsmigration und die Förderung der Integration von Fluchtsuchenden.

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Die Europäische Kommission reagierte auf die Migrationskrise von 2015, indem sie 2016 Vorschläge zum GEAS vorlegte. Diese beinhalteten eine Überarbeitung des Dublin-Systems, das einige EU-Länder mit Außengrenzen stark belastete, da sie für alle Asylanträge zuständig waren. Allerdings konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf eine faire Verteilung der Verantwortung einigen.

Um die Situation zu verbessern, brachte die Europäische Kommission 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket ein.

„Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement“ zielt darauf ab, die Regeln zu vereinfachen und die Bearbeitungsfristen zu verkürzen. Außerdem soll es Länder unterstützen, die an „vorderster Front“ stehen, indem es ein Solidaritätssystem mit anderen EU-Mitgliedstaaten einführt. Mitgliedstaaten sollen entscheiden können, wie viele MigrantInnen sie aufnehmen. Dazu gehört die Aufnahme von AsylbewerberInnen aus dem Ersteinreiseland, finanzielle Beiträge, oder technische Unterstützung.

In Krisensituationen dürfen Mitgliedstaaten von bestimmten Vorschriften abweichen und verstärkte Solidarität verlangen, allerdings gelten diese „außergewöhnlichen Umstände“ als Ausnahmen und müssen vom Ministerrat genehmigt werden.

Ein härterer Umgang

Die Reform bedeutet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit der AntragstellerInnen garantiert werden.

Das Ziel ist es, an den EU-Außengrenzen schnell zu entscheiden, ob ein Antrag unbegründet oder unzulässig ist. AsylbewerberInnen dürfen während des Verfahrens nicht in die EU einreisen.

Die Abgeordneten stimmten im April 2024 der endgültigen Form des Migrations- und Asylpakets zu und am 14. Mai 2024 haben die Präsidentin des Europäischen Parlaments und der Präsident des Rates die Gesetzgebungsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) unterzeichnet.

Menschenrechte in Gefahr?

Zuvor hatte es massive Kritik an der Reform gegeben, unter anderem, weil auch Familien mit Kindern in die streng kontrollierten Auffanglager kommen könnten. Die Bundesregierung und das Europaparlament hatten versucht, dies zu verhindern, scheiterten in den Schlussverhandlungen allerdings am Widerstand von Ländern wie Italien.

Das Bündnis „Seebrücke“ sprach davon, dass die Verschärfungen die grundlegenden Rechte von Menschen auf der Flucht bedrohten. Es sei an der Zeit, dass Europa seine Verantwortung wahrnehme.

Quellen: