Meister-BAföG beantragen
: Höhe, Voraussetzungen, Rückzahlung – Alle Infos zum Aufstiegs-BAföG

BAföG gibt es nicht nur für Schüler und Studierende. Auch Fortbildungen und Lehrkurse, wie zum Beispiel der Meister, können mit dem BAföG gefördert werden.
Von
David Hahn
Berlin
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Fehlerhafte Bafög-Überweisung: SYMBOLBILD - 13.06.2024, Sachsen, Leipzig: Unterlagen zur Bafög-Beantragung liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Bafög-Rückforderungen: Vollstreckungsmaßnahmen in 127 Fällen») Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Alle Infos zum BAföG für Meisterkurse im Überblick.

Hendrik Schmidt/dpa

Das „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Fachkräfte, die sich auf eine höhere berufliche Qualifikation vorbereiten wollen. Damit kann auch der Meisterkurs mit BAföG gefördert werden. Hier gibt es die wichtigsten Punkte zum BAföG für Meister rund um Höhe, Voraussetzungen und der Rückzahlung im Überblick.

BAföG für Meisterkurse: Voraussetzungen

Das Aufstiegs-BAföG können Personen beantragen, die sich auf eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vorbereiten. Dazu zählen Meisterkurse, Techniker-, Fachwirt- und Fachkaufmannkurse sowie ähnliche berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es sind die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) zu erfüllen. Insgesamt werden vom Aufstiegs-BAföG 700 vergleichbare Qualifikationen erfasst. Eine Altersbeschränkung besteht dabei nicht. Auch Bachelor-Absolventen können sich auch im Rahmen einer Weiterbildung auf das Aufstiegs-BAföG bewerben. Ausgeschlossen von der Förderung sind lediglich Personen, die bereits einen Master absolviert haben. Als Ausländer/in kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden, wenn sich der ständige Wohnsitz in Deutschland befindet. Weiterhin muss man über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder sich bereits seit mehr als 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sein. Die Zeit einer Berufsausbildung wird dabei ebenfalls anerkannt. Die genauen Bedingungen listet das Bundesministerium für Bildung und Forschung hier auf.

Höhe: Meister-BAföG und KfW-Kredit

Zum einen werden beim Aufstiegs-BAföG Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Form eines Zuschusses und eines Darlehens übernommen. Einkommens- und vermögensunabhängig werden Gebühren bis maximal 15.000 Euro mit 50 % der bezuschusst. Die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt können bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Für alle Gebühren über diese Beträge hinaus kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank aufgenommen werden. Zum anderen gibt es eine Förderung des Lebensunterhaltes: Wenn der Kurs in Vollzeit absolviert wird, gibt es dafür einen maximalen monatlichen Beitrag von 963 Euro. Für Verheiratete, Kinder und Alleinerziehende gibt es nochmal einen Aufschlag zwischen 150 und 235 Euro. Seit dem 01. August 2020 muss die Unterhaltsförderung nicht mehr zurückgezahlt werden. Der Zuschuss ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.

Aufstiegs-BAföG: Einkommen, Vermögen, Freibeträge

Wer bis zu 330 Euro (Einkommensfreibetrag), bzw. 520 Euro (Minijob unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale) verdient, muss keine Abstriche bei der Förderung befürchten. Verheiratete Paare, die nicht dauerhaft getrennt leben, verfügen über einen Einkommensfreibetrag, der sich um 805 Euro erhöht, aber um das Einkommen des Lebenspartners mindert. Ehe- oder Lebenspartner haben zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.605 Euro. Je Kind erhöht sich der Einkommensfreibetrag um 730 Euro. Vermögen wird frühestens ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Das Vermögen des Ehe-/Lebenspartners ist dabei anrechnungsfrei.

Meister-BAföG zurückzahlen

Der Beitrag zum Lebensunterhalt muss nicht zurückgezahlt werden. Auch die Zuschüsse zu den Material- und Prüfungskosten erfolgen ohne damit verbundene Rückzahlungen. Wer allerdings darüber hinaus ein Darlehen bei der KfW-Bank beantragt, muss dieses zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel zwei Jahre (maximal 6 Jahre) nach dem Ende der Förderung. Sie erfolgt im Anschluss innerhalb von zehn Jahren bei einer monatlichen Rate von mindestens 128 Euro.

Freistellung und Erlass: Wer muss Aufstiegs-BAföG nicht zurückzahlen?

Es gibt verschiedene Rückzahlungserleichterungen und sogar teilweise Erlassmöglichkeiten, wenn man die Fortbildung erfolgreich abschließt (50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden erlassen) und sich anschließend selbstständig macht oder einen Betrieb gründet (100 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden erlassen). Für bis zu fünf Jahre kann man sich von der Rückzahlung freistellen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden oder man Kinder unter 14 Jahren bzw. nahe Angehörige pflegt.

Antragsstellung: Aufstiegs-BAföG digital beantragen

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG muss hier bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland gestellt werden. Dazu werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie z. B. Einkommensnachweise, Kursanmeldungen und eventuell Nachweise über bisherige Qualifikationen. Seit 2016 können die Anträge auch rein digital gestellt werden.