Mehr Geld ab 2025: Diese Studierenden haben Anspruch darauf

Die finanziellen Neuerungen für Studierende 2025 im Überblick.
Monika Skolimowska/dpa- Ab Wintersemester 2024/25: BAföG-Erhöhung auf Höchstsatz 992 Euro, Grundbedarf 475 Euro, Wohnpauschale 380 Euro.
- Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen, auch für Schüler gültig.
- Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2025: Unterhaltsbedarf für Studierende auf 990 Euro erhöht.
- Weitere Änderungen 2025: Mindestlohn und Kindergeld steigen.
- Düsseldorfer Tabelle hilft bei Unterhaltsbestimmung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ab dem Wintersemester 2024/25 treten Änderungen sowohl im BAföG als auch in der Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die höhere Bedarfsätze und verbesserte Förderbedingungen mit sich bringen. Welche Studierenden profitieren davon?
BAföG-Erhöhung ab dem Wintersemester 2024/25
Zum Wintersemester 2024/25 wird das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) reformiert. Diese Änderungen gelten für alle BAföG-Berechtigten. Dabei steigen nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Freibeträge und weitere Leistungen. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Höchstsatz: Der BAföG-Höchstsatz wird von 934 Euro auf 992 Euro angehoben. Studierende, die den Höchstsatz erhalten, profitieren somit von monatlich 58 Euro mehr.
- Grundbedarf: Der Grundbedarf erhöht sich von 452 Euro auf 475 Euro.
- Wohnpauschale: Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können sich auf eine Anhebung der Wohnpauschale von 360 Euro auf 380 Euro freuen.
- Krankenversicherungszuschlag: Ältere Studierende, die nicht über ihre Eltern, sondern freiwillig krankenversichert sind, erhalten künftig einen erhöhten Zuschlag. (U-30: Zuschuss zur Krankenversicherung ab WS 2024/2025: 102 Euro, Zuschuss zur Pflegeversicherung ab WS 2024/2025: 35 Euro. | Ü-30: Zuschuss zur Krankenversicherung ab WS 2024/2025 185 Euro, Zuschuss zur Pflegeversicherung ab WS 2024/2025 48 Euro)
Die Änderungen gelten übrigens nicht nur für Studierende, sondern auch für Schülerinnen und Schüler. Bereits seit dem Beginn des Schuljahres 2024/25 können BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von den neuen Regelungen profitieren.
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Bedarf für Studierende steigt
Zusätzlich zu den BAföG-Änderungen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Düsseldorfer Tabelle herausgebracht, welche den Bedarf für Studierende erhöht. Diese Anpassung orientiert sich am gestiegenen BAföG-Höchstsatz. Diese Änderung kann insbesondere Studierenden das Leben erleichtern, welche keinen Anspruch auf BAföG haben und auf den Unterhalt getrennter Eltern angewiesen sind.
Der Bedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, wird dabei von bisher 930 Euro auf 990 Euro angehoben. Die Warmmiete ist mit 440 Euro in diesem Betrag enthalten.
Ab 2025 treten darüber hinaus eine Reihe weiterer Änderungen in Kraft. Unter anderem steigt zum Beispiel auch der Mindestlohn und das Kindergeld.
Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Düsseldorfer Tabelle wird von Gerichten in ganz Deutschland bei der Bestimmung vom Kindesunterhalt für getrennte Eltern als Richtwert herangezogen. Sie hat keine Gesetzeskraft, kann aber dabei helfen, die Unterhaltshöhe einzuschätzen. Alle Infos zur Düsseldorfer Tabelle 2025 gibt es hier.
