Maddie-Verdächtiger
: Wieso darf er Deutschland verlassen?

Im Fall Madeleine McCann ist der Verdächtige nicht länger in Haft. Jetzt sogar das Land verlassen. Doch ganz ohne Auflagen bleibt er nicht.
Von
Florian Huth
Celle
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Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen. (Archivbild)

Moritz Frankenberg/dpa

Der Verdächtige im Fall Maddie darf wieder ins Ausland reisen. Das Oberlandesgericht Celle hat die bisherige Wohnsitzauflage in Deutschland aufgehoben.

Maddie-Verdächtiger muss weiter eine Fußfessel tragen

Weitere Auflagen, die er nach dem Absitzen einer Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung erhalten hat, bleiben aber bestehen. So muss der Deutsche weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und sich bei der Führungsaufsicht melden.

Aufenthaltsregeln müssen neu entschieden werden

Das Landgericht Hildesheim muss über die Aufenthaltsregeln des Maddie-Verdächtigen neu entscheiden. Laut OLG Celle sind ein zeitweiliges Ausreiseverbot oder Einschränkungen für bestimmte Regionen möglich. Der Verteidiger hatte zuvor Beschwerde gegen die Auflagen eingelegt.

Kein Ausreiseverbot mehr für den Maddie-Verdächtigen

Der Mann darf Deutschland nun wieder verlassen. Innerhalb Europas könne er sich frei bewegen, so eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Celle – schließlich sei das mit dem Personalausweis erlaubt. In einer Mitteilung erklärte das Gericht außerdem, die Führungsaufsicht solle bei der Wiedereingliederung von Straftätern unterstützen und Rückfälle verhindern. Das sei grundsätzlich auch möglich, wenn sich der Betroffene im Ausland aufhalte.

Weiter verdächtig im Fall „Maddie“

Die Haftstrafe, zu der der Mann 2019 vom Landgericht Braunschweig vor allem wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, hat er inzwischen abgesessen. Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter steht seit Jahren im Fokus deutscher Ermittler, die ihn im Fall der verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann des Mordes verdächtigen.

Anwalt spricht von „Vorverurteilungskampagne“

Sein Verteidiger sprach angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“. Eine Anklage liegt bislang nicht vor, die Unschuldsvermutung gilt. Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.