Wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln hat der Discounter Lidl einen Rückruf von Gebäck, Tee, eines Proteinriegels und Öl gestartet. In bestimmten Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis).
Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit.

Rückruf von Hanfprodukten bei Lidl: Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen vom Rückruf seien die folgenden Waren des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o. – unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum:
  • Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash)
  • Euphoria Tea of mind Cannabis Tea
  • Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple
Lidl in Deutschland informiert über einen Warenrückruf des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o.
Lidl in Deutschland informiert über einen Warenrückruf des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o.
© Foto: Lidl/obs
Außerdem wurden Verbraucher aufgefordert
  • Vita D'or Bio Hanföl, kaltgepresst 250 ml, des Herstellers P. Brändle GmbH zurückzubringen.
  • Von dem Rückruf ist auch Solevita Hanf Tee, 0,75 Liter mit MHD 12.07.2022 und 13.07.2022 von dem Hersteller Hermann PF Getränke GmbH betroffen
Der Hersteller Hermann PF Getränke GmbH informiert über einen Warenrückruf des Lebensmittels "Solevita Hanf Tee 0,75 l".
Der Hersteller Hermann PF Getränke GmbH informiert über einen Warenrückruf des Lebensmittels "Solevita Hanf Tee 0,75 l".
© Foto: Lidl/obs

Lidl nahm bereits alle Hanfprodukte aus Sortiment

Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, „ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten“. Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.
Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.