Leerer Tank und liegen geblieben
: Diese Strafe müssen Autofahrer zahlen

In Deutschland ist es verboten, mit leerem Tank oder leerem Akku liegenzubleiben. Mit dieser Strafe müssen Autofahrer rechnen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Ulm
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Über die verschneite Straße durch die winterliche Landschaft fährt am Mittwoch (09.02.2000) ein Fahrzeug im oberfränkischen Warmensteinach (Landkreis Bayreuth). Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ist der neue Schnee sofort liegen geblieben. Laut den Meteorologen soll die "weiße Pracht" nicht lange andauern. Für Donnerstag (10.02.2000) sagen sie bereits wieder Sonnenschein voraus, ehe es am Freitag wieder regnet oder schneit. Am Wochenende soll die Sonne wieder dominieren. dpa/lby (Digitale Fotografie) +++ dpa-Bildfunk +++

Was genau verboten ist und wie viel Strafe man dafür zahlen muss.

Marcus Führer/dpa

Da es in Deutschland eine Reihe kurioser Verbote gibt, ist es nicht verwunderlich, dass Autofahrer auch für einen leeren Tank eine Strafe zahlen müssen. Denn das Liegenbleiben mit leerem Tank auf der Autobahn ist in der Bundesrepublik verboten. Was genau verboten ist und wie viel Strafe man dafür zahlen muss.

Strafe für einen leeren Tank auf der Autobahn

Der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeugs nicht fortgesetzt werden darf, wenn der Fahrzeugführer erkennt oder erkennen müsste, dass eine Gefährdung anderer zu befürchten ist. Da ein Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels grundsätzlich als vermeidbar gilt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Wer also aufgrund von Sprit- oder Strommangel auf der Autobahn oder eine Kraftfahrstraße liegenbleibt, muss mit Bußgeld bis zu 70 Euro und vielleicht sogar mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Abseits von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen kostet das Liegenbleiben wegen eines leeren Tanks ein Bußgeld von 30 Euro. Werden durch das Liegenbleiben andere gefährdet, kann es zu einem Bußgeld von 85 Euro, bei einem Unfall sogar von 105 Euro, kommen.

Wird durch das Liegenbleiben der Verkehr gravierend gefährdet, zum Beispiel wenn es zu einem Unfall kommt, kann es als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach Paragraf 315b Strafgesetzbuch gewertet werden und stellt damit eine Straftat dar. Die Bußgelder oder Strafen gelten jedoch nicht für einfache Pannen, geplatzte Reifen oder ähnlichem.