Lebensmittelwarnung
: In diesem Salat können Glassplitter sein

Es wird aufgrund von Verletzungsgefahr vor dem Verzehr eines Salates gewarnt. Was müssen KäuferInnen jetzt beachten?
Von
Rose Abbas Mohammad
Berlin
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Inflation - Warenkorb: PRODUKTION - 11.04.2024, Baden-Württemberg, Eßlingen: In einem Einkaufswagen liegen nach einem Einkauf Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs. Das Statistische Bundesamt gibt am 12.04.2024 in Wiesbaden die Inflationsrate für den März 2024 bekannt. (zu dpa: «Ladendieb bedroht Detektiv mit Skalpell – U-Haft») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zu aktuellen Warnungen beim Produktverkauf.

Bernd Weißbrod/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Puszta-Salat aus dem Konservenglas. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 22.07.2024 bekannt gegeben.

Warnung vor Konservensalat – Welches Produkt ist betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von Puszta-Salat der Marke „Almar“. Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Teile des Verschlusses lösen und Glassplitter in der Konserve landen. Die betroffenen Konservendosen werden in 500 ml – Gläschen verkauft.

KundInnen, die Puszta-Salat vom Hersteller „Thomas Philipps GmbH & CO.KG“ besitzen, sollten das betroffene Mindesthaltbarkeitsdatum 24.11.2025 beachten.

Welche Bundesländer sind betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
Puszta-Salat vom Hersteller „Almar“ wird zurückgerufen.

Puszta-Salat vom Hersteller „Almar“ wird zurückgerufen.

lebensmittelwarnung.de

Was können KundInnen jetzt tun?

KundInnen, die das betroffene Produkt erworben haben, können es in einer Verkaufsstelle zurückgeben.

Welche Warnungen werden auf dem Verbraucherportal veröffentlicht?

Die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder Behörden der Bundesländer. Grundlage der Veröffentlichung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Laut Portal werden folgende Warengruppen bei den Warnungen berücksichtigt: Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an EndverbraucherInnen abgegeben wurden.

Wann erfolgt eine Warnung auf dem Verbraucherportal?

Um eine Warnung für ein Produkt oder eine Produktgruppe zu veröffentlichen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Eine Warnung erfolgt, wenn:

  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel, Tätowiermittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde
  • Im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
  • ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt oder bereits gelangt ist
  • der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß verstoßen wurde

Wann darf eine Warnung nicht mehr veröffentlicht werden?

Eine Warnung darf nicht mehr veröffentlicht werden, wenn das Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tätowiermittel oder der Bedarfsgegenstand nicht mehr in Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass dieses Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist. Daher werden die Einträge nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums zuzüglich eines Sicherheitszeitraums von der Seite entfernt.