Lebensmittelwarnung
: Edeka und Rewe rufen Hähnchenschnitzel zurück

Bei EDEKA und REWE wird ein Artikel zurückgerufen, der schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Alle Informationen hier im Überblick.
Von
Rose Abbas Mohammad
Berlin
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Der „SAT.1-Check“ blickt hinter Supermarkt-Kulissen: Titel: Der SAT.1 Check!; Copyright: Joyn; Fotograf: SAT.1; Bildredakteur: Nina Seebauer; Dateiname: 3016465.jpg; Rechtehinweis: Dieses Bild darf bis eine Woche nach Ausstrahlung honorarfrei fuer redaktionelle Zwecke und nur im Rahmen der Programmankuendigung verwendet werden. Spaetere Veroeffentlichungen sind nur nach Ruecksprache und ausdruecklicher Genehmigung der Seven.One Entertainment Group GmbH moeglich. Nicht fuer EPG! Verwendung nur mit vollstaendigem Copyrightvermerk. Das Foto darf nicht veraendert, bearbeitet und nur im Ganzen verwendet werden. Es darf nicht archiviert werden. Es darf nicht an Dritte weitergeleitet werden. Aneinanderreihung/Zusammenlegung/Kopplung von Bildern zum Zweck der Erstellung von Slide-Shows o.ä. nicht gestattet; Verbindung/Einfügen/Anfügen von Werbung nicht gestattet. Bei Fragen: foto@seven.one Voraussetzung fuer die Verwendung dieser Programmdaten ist die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Presselounges der Sender der Seven.One Entertainment Group GmbH. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6708 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. Foto: SAT.1/SAT.1

Vor dem Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es alle Infos zu aktuellen Warnung beim Produktkauf.

SAT.1/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von panierter Hähnchenbrust. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 26.07.2024 bekannt gegeben.

Hähnchenschnitzel bei EDEKA und REWE– Welches Produkt ist betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von Hähnchenschnitzel, flüssig gewürzt, paniert und in der Gusspfanne gebraten, des Herstellers „Bard frische Küche GmbH“. Die Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr, da das Bakterium „Listeria Monocytogenes“ nachgewiesen wurde.

Das betroffene Schnitzel ist in einer 155 g Packung und besitzt die Chargennummer 4292. Dieses Produkt wird bei EDEKA, Rewe und der Firma Schwamm & Cie mbH verkauft.

KundInnen, die die Hähnchenbrust der Firma „Bard frische Küche GmbH“ besitzen, sollten besonders auf die Verbrauchsdaten bis einschließlich 30.07.24, 31.07.24, 01.08.24 und 04.08.24. achten und diese nicht verzehren.

Welche möglichen Folgen gibt es?

Eine Erkrankung mit dem Bakterium äußert sich laut Robert-Koch-Institut meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Vor allem Schwangere, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem können schwere Krankheitsverläufe entwickeln, sodass es zu Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen kommen kann. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

Welche Bundesländer sind von der Warnung betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Was können KundInnen jetzt tun?

Das Produkt wurde bereits aus dem Verkauf genommen. VerbraucherInnen, die das bezeichnete Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in einer Verkaufsstelle zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Firma „Schwamm & Cie mbH“ den Artikel „Hähnchenbrust, flüssig gewürzt, paniert, in der Gusspfanne gebraten“ zurück.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Firma „Schwamm & Cie mbH“ den Artikel „Hähnchenbrust, flüssig gewürzt, paniert, in der Gusspfanne gebraten“ zurück.

lebensmittelwarnung.de

Welche Warnungen werden auf dem Verbraucherportal veröffentlicht?

Die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder Behörden der Bundesländer. Grundlage der Veröffentlichung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Laut Portal werden folgende Warengruppen bei den Warnungen berücksichtigt: Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an EndverbraucherInnen abgegeben wurden.

Wann erfolgt eine Warnung auf dem Verbraucherportal?

  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel, Tätowiermittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde
  • Im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
  • ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt oder bereits gelangt ist
  • der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß verstoßen wurde

Wann darf eine Warnung nicht mehr veröffentlicht werden?

Eine Warnung darf nicht mehr veröffentlicht werden, wenn das Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tätowiermittel oder der Bedarfsgegenstand nicht mehr in Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass dieses Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist. Daher werden die Einträge nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums zuzüglich eines Sicherheitszeitraums von der Seite entfernt.