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: Hähnchenbrust von Rewe und Penny enthalten Kunststoffteilchen

Es wird vor dem Verzehr von Hähnchenbrustfilets von Rewe und Penny gewarnt – diese können Kunststoffteilchen enthalten. Alle Infos im Überblick.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Beim Einkauf wollen Kunden sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute qualität haben. Hier gibt es Infos zu aktuellen Warnungen beim Produktkauf.

Sven Hoppe/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Hähnchenbrustfilets der Firmen Rewe und Penny. Das hat das Verbraucherportal von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 03.08.2023 bekanntgegeben.

Warnung von Hähnchenbrustfilet - Welche Produkte sind betroffen?

Achtung vor dem Verzehr von Hähnchenbrustfilets der Marken ja! und Mühlenhof! Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr bestimmter Chargen dieser Produkte. Es besteht die Möglichkeit, dass diese transparente Kunststoff-Fremdkörper enthalten könnten. Die betroffenen Hähnchenbrustfilets sind in der 150-Gramm-Packung mit Paprika, gepökelt und gebacken und haben die Chargennummern 30123 und 30223. Diese Produkte werden bei Penny und Rewe verkauft.

Kunden, die Hähnchenbrustfilets der Marke ja! besitzen, sollten besonders auf die Mindesthaltbarkeitsdaten 14. und 15. August achten und diese nicht verzehren. Bei Mühlenhof betreffen die bedenklichen Produkte zusätzlich die Hähnchenbrustfilets mit den Haltbarkeitsdaten 13. und 16. August.

Welche Bundesländer sind von der Warnung betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland, Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Was können Kunden jetzt tun?

Die Produkte wurden bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden, die das betroffene Produkt erworben haben, können es auch ohne Vorlage eines Kassenbons in einer Verkaufsstelle zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Welche Warnungen werden auf dem Verbraucherportal veröffentlicht?

Die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder Behörden der Bundesländer. Grundlage der Veröffentlichung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Laut Portal werden folgende Warengruppen bei den Warnungen berücksichtigt: Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben wurden.

Wann erfolgt eine Warnung auf dem Verbraucherportal?

Um eine Warnung für ein Produkt oder eine Produktgruppe zu veröffentlichen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Eine Warnung erfolgt, wenn:

  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel, Tätowiermittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde
  • m Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
  • ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt oder bereits gelangt ist
  • der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß verstoßen wurde

Wann darf eine Warnung nicht mehr veröffentlicht werden?

Eine Warnung darf nicht mehr veröffentlicht werden, wenn das Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tätowiermittel oder der Bedarfsgegenstand nicht mehr in Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass dieses Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist. Daher werden die Einträge nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums zuzüglich eines Sicherheitszeitraums von der Seite entfernt.

(mit Material von afp)