Lebensmittelwarnung: Apfelschorlen-Rückruf: Verletzungsgefahr mit Glas

Beim Einkauf wollen KundInnen sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute Qualität haben. Hier gibt es Infos zu aktuellen Warnungen beim Produktverkauf.
Oliver Berg/dpaEs gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von einer Apfelschorle aus Bayern. Das hat die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 02.08.2024 bekannt gegeben.
Warnung vor Apfelschorle - Welches Produkt ist betroffen?
Achtung vor dem Verzehr von Apfelschorle der Marke „SILENCA“. Das Portal Lebensmittelwarnung warnt eindringlich vor dem Verzehr. KundInnen, die die Apfelschorle naturtrüb der Marke „SILENCA“ besitzen, sollten besonders auf das Mindesthaltbarkeitsdatum vom 09.07.2025 achten und diese nicht verzehren, da das Bersten von Flaschen nicht auszuschließen ist.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Laut lebensmittelwarnung.de erfolgte die Auslieferung der Waren ausschließlich in Bayern, in den Landkreisen: Bad Tölz, Ebersberg, Erding, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, München, Pfaffenhofen an der Ilm und Rosenheim.

Apfelsaftschorle vom Hersteller „SILENCA" aus Bayern wird zurückgerufen.
lebensmittelwarnung.deWas können KundInnen jetzt tun?
Die Produkte wurden bereits bei den Abnehmern zurückgerufen, allerdings kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich noch vereinzelte Flaschen mit diesem Datum beim Endverbraucher befinden. Die Firma der Privatbrauerei Schweiger GmbH & Co. KG: empfehlen, dass betroffene Kunden, die bezeichnete Ware umgehend bei ihren HändlerInnen gegen kostenfreien Ersatz austauschen sollten.
Welche Warnungen werden auf dem Verbraucherportal veröffentlicht?
Die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder Behörden der Bundesländer. Grundlage der Veröffentlichung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Laut Portal werden folgende Warengruppen bei den Warnungen berücksichtigt: Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an EndverbraucherInnen abgegeben wurden.
Wann erfolgt eine Warnung auf dem Verbraucherportal?
Um eine Warnung für ein Produkt oder eine Produktgruppe zu veröffentlichen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Eine Warnung erfolgt, wenn:
- ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann
- der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel, Tätowiermittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann
- der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde
- Im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
- ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt oder bereits gelangt ist
- der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß verstoßen wurde
Wann darf eine Warnung nicht mehr veröffentlicht werden?
Eine Warnung darf nicht mehr veröffentlicht werden, wenn das Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tätowiermittel oder der Bedarfsgegenstand nicht mehr in Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass dieses Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist. Daher werden die Einträge nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums zuzüglich eines Sicherheitszeitraums von der Seite entfernt.