Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026: Wie füllt man den Wahlzettel aus?

In Rheinland-Pfalz wird ein neuer Landtag gewählt: Wie füllt man den Wahlzettel aus?
Sebastian Gollnow/dpaKnapp drei Millionen Wahlberechtigte sind am Sonntag, 22. März 2026, in Rheinland-Pfalz aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Dabei dürfen die Wahlberechtigten zwei Stimmen abgeben. Wir erklären, wie der Wahlzettel richtig ausgefüllt wird.
Landtagswahl in RLP 2026: So wird der Stimmzettel ausgefüllt
Jeder Wähler in Rheinland-Pfalz hat zwei Stimmen. Die Erststimme entscheidet über die Direktkandidaten (Wahlkreisstimme), die Zweitstimme über die Parteien (Landesstimme). Zwölf Parteien stehen zur Wahl. 101 Abgeordnete werden gewählt. Die Stimmabgabe ist (nur) gültig, wenn die Wahlkreis- und Landesstimme durch auf den Stimmzettel gesetzte Kreuze oder in anderer eindeutiger Weise vergeben worden ist. Nicht eindeutig abgegebene Stimmen lassen den Wählerwillen ggf. nicht erkennen und führen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe. Dies gilt auch dann, wenn keine Kennzeichnung vorgenommen wird. Wird nur eine Wahlkreisstimme oder nur eine Landesliste gekennzeichnet, ist nur die Stimme ungültig, bei der keine Stimmabgabe erfolgte. Auf dem Stimmzettel dürfen nur die beiden Stimmabgaben vermerkt sein, weitere Zusätze oder Vorbehalte führen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.
Was ist der Unterschied zwischen Wahlkreisstimme und Landesstimme? Hier gibt es die Erklärung:
- Mit der Wahlkreisstimme wählen die Wahlberechtigten den Direktkandidaten ihres Wahlkreises. In den Landtag gewählt ist die Person, die im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat und zieht unmittelbar in den Landtag ein.
- Mit der Landesstimme wählen die Wähler eine der zugelassenen Landes- oder Bezirkslisten. Die für jeden Wahlvorschlag erzielten Stimmen werden nach dem Verhältnis ihrer Stimmenanteile vergeben. Wahlvorschläge/Listen, deren Stimmenanteil unter fünf Prozent (5-Prozent-Hürde) liegt, nehmen an der Mandatsverteilung nicht teil.
Die für die Vergabe aller Mandate entscheidende Stimme ist laut Landeswahlleitung in Rheinland-Pfalz die Landesstimme . Die Mandatsverteilung für die Parteien errechnet sich nach dem Landesstimmenverhältnis. Hat eine Partei Direktmandate erzielt, werden diese auf die erzielten Mandate angerechnet.
