Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Alle Fristen und Termine zur Briefwahl

Was müssen Briewähler in RHeinland-Pfalz bei der anstehenden Landtagswahl beachten?
Michael Brandt/dpaWenn am Sonntag, 22. März 2026, in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt wird, werden auch wieder Hunderttausende Stimmen per Briefwahl abgegeben. Welche Fristen gibt es dabei zu beachten? Hier sind alle Infos zur Briefwahl:
Bis wann und wie kann ich Briefwahl beantragen?
Für die Briefwahl ist laut Wahlleitung in Rheinland-Pfalz ein entsprechender Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins zu stellen. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag auf Erteilung des Wahlscheins und damit auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder mündlich. Fax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (Antrag über Internet) können ebenfalls verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nach Auskunft der Wahlleitung nicht erlaubt.
Wahlscheine und damit die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20. März 2026, vor der Wahl, 15.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, wenn z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder wenn das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr beantragt werden.
Welche Frist gibt es für die Stimmabgabe per Briefwahl?
Briefwähler zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz müssen den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post bringen oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung abgeben. Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland zurückgeschickt, so braucht dieser nicht frankiert zu werden. Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahlsonntag, 22. März 2026, bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Wahlhandlung abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

