Landtagswahl 2026
: Was passiert mit der Stimme, wenn man nicht wählen geht?

Manche haben am Wahltag keine Zeit, andere fühlen sich nicht vertreten. Doch was bewirkt es, wenn eine Stimme ausbleibt?
Von
Katrin Jokic
Stuttgart
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Landtagswahl in Baden-Württemberg - Briefwahl: PRODUKTION - 11.02.2026, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Wähler steckt im Rathaus ihren Briefwahlumschlag zur baden-württembergischen Landtagswahl 2026 in eine Wahlurne. (zu dpa: «Briefwahl: Fristen, Unterlagen und Tipps zur Landtagswahl») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Wähler steckt im Rathaus ihren Briefwahlumschlag zur baden-württembergischen Landtagswahl 2026 in eine Wahlurne.

Marijan Murat/dpa

Was passiert mit einer nicht abgegebenen Stimme?

Zunächst gilt: Nicht abgegebene Stimmen erscheinen im Wahlergebnis nicht. Für die Verteilung der Sitze zählen ausschließlich gültige Stimmen. Wer nicht zur Wahl geht, beeinflusst die Prozentwerte der Parteien also nicht direkt.

Ganz ohne Effekt bleibt die Entscheidung dennoch nicht. Sinkt die Wahlbeteiligung, verändert sich die rechnerische Grundlage. Je weniger gültige Stimmen insgesamt abgegeben werden, desto geringer ist die absolute Stimmenzahl, die eine Partei benötigt, um einen bestimmten prozentualen Anteil zu erreichen.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:

  • Bei 8,3 Millionen gültigen Stimmen entsprechen 12 Prozent 1.000.000 Stimmen.
  • Bei nur 5 Million gültigen Stimmen reichen 600.000 Stimmen für denselben Anteil.

Die prozentuale Verteilung bleibt also relativ, die notwendige absolute Stimmenzahl sinkt mit geringerer Beteiligung.

Profitieren bestimmte Parteien von Nichtwählern?

Rund um Wahlen wird häufig behauptet, wer nicht wähle, unterstütze indirekt bestimmte politische Lager (“Wer nicht wählt, wählt rechts“ beispielsweise). So pauschal lässt sich das nicht belegen.

Entscheidend ist, welche Wählergruppen zu Hause bleiben. Parteien mit einer besonders treuen Stammwählerschaft können von niedriger Beteiligung profitieren, weil ihr Anteil an den abgegebenen Stimmen relativ stabil bleibt. Ob das eher größere, kleinere, rechte oder linke Parteien betrifft, hängt von der jeweiligen Wahl, der politischen Stimmung und der Mobilisierungskraft der Parteien ab. Eine allgemeine Regel gibt es nicht.

Fest steht jedoch: Wer aktiv Einfluss auf das Ergebnis nehmen möchte, kann das nur durch eine gültige Stimmabgabe tun. Ist ein Gang ins Wahllokal nicht möglich, besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Nicht wählen, ungültig wählen – macht das einen Unterschied?

Eine offizielle Enthaltung ist bei Wahlen in Deutschland nicht vorgesehen. Wer sich bewusst enthalten möchte, kann entweder nicht zur Wahl gehen oder den Stimmzettel ungültig machen. Für die Sitzverteilung macht das keinen Unterschied: Maßgeblich sind ausschließlich gültige Stimmen.

Ein Unterschied zeigt sich allerdings bei der Wahlbeteiligung. Wer nicht wählen geht, senkt die Wahlbeteiligung. Wer einen ungültigen Stimmzettel abgibt, erhöht die Wahlbeteiligung – auch wenn diese Stimme inhaltlich nicht zählt.

Auch hier gilt: Je weniger gültige Stimmen insgesamt abgegeben werden, desto niedriger ist die absolute Zahl an Stimmen, die für bestimmte Prozentwerte erforderlich ist.

Am Ende bleibt die Entscheidung individuell. Klar ist jedoch: Politische Mehrheiten entstehen nur aus den Stimmen, die tatsächlich gültig abgegeben werden.