Landtagswahl 2026: Wann steht fest, wer Ministerpräsident wird?

Landtag Baden-Württemberg: 04.03.2026, Baden-Württemberg, Stuttgart: Blick auf den Landtag von Baden-Württemberg. Am 08. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Marijan Murat/dpaDie Wahllokale schließen am 8. März um 18 Uhr. Anschließend werden in den Wahllokalen die Stimmen aus Urnen- und Briefwahl ausgezählt. Im Laufe des Abends folgen Hochrechnungen, die mit zunehmender Auszählung immer genauer werden. Noch am Wahlabend oder am folgenden Tag verkündet die Landeswahlleiterin in der Regel das vorläufige amtliche Endergebnis. Dann steht fest, wie viele Sitze die Parteien im neuen Landtag erhalten.
Koalitionsgespräche beginnen
Da in Baden-Württemberg voraussichtlich keine Partei die absolute Mehrheit erreicht, beginnen nach der Wahl Gespräche über mögliche Regierungsbündnisse. Zunächst sondieren Parteien, ob eine Zusammenarbeit grundsätzlich möglich ist. Anschließend folgen Koalitionsverhandlungen, in denen ein gemeinsames Regierungsprogramm ausgearbeitet wird. Ergebnis ist meist ein Koalitionsvertrag – eine politische Vereinbarung über die geplante Regierungsarbeit.
Endgültiges Wahlergebnis
Voraussichtlich Ende März 2026 stellt der Landeswahlausschuss das endgültige amtliche Wahlergebnis fest. Dieses weicht normalerweise nur gering vom vorläufigen Ergebnis ab.
Neuer Landtag tritt zusammen
Die neue Wahlperiode beginnt offiziell am 30. April 2026. Am 12. Mai 2026 kommt der neu gewählte Landtag erstmals zusammen. In dieser konstituierenden Sitzung wählen die Abgeordneten zunächst die Präsidentin oder den Präsidenten des Landtags und dessen Stellvertreter. Mit dieser Sitzung endet auch formal die Amtszeit der bisherigen Landesregierung.
Wahl des Ministerpräsidenten
Für den 13. Mai 2026 ist laut Sitzungsplan die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin vorgesehen. Voraussetzung ist, dass sich zuvor eine Mehrheit im Parlament gebildet hat – etwa durch eine Koalition mehrerer Parteien. Der Regierungschef wird vom Landtag in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit aller Abgeordneten gewählt. Bei 120 Sitzen wären dafür mindestens 61 Stimmen nötig. Nach der Wahl ernennt der Ministerpräsident die Ministerinnen und Minister. Diese müssen vom Landtag bestätigt werden.
