Landtagswahl 2026
: Kann man in einem anderen Wahllokal wählen?

Was ist, wenn man am Sonntag nicht in dem von der Gemeinde zugeteilten Wahllokal wählen möchte?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Landtagswahl Baden-Württemberg

Darf man in ein anderes Wahllokal zum Wählen?

Marijan Murat/dpa

Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026 steht auf der Wahlbenachrichtigung normalerweise ein bestimmtes Wahllokal. Wer dort nicht wählen möchte oder kann, hat laut dem Innenministerium von Baden-Württemberg die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen.

Wahlschein beantragen

Mit einem Wahlschein darf auch in einem anderen Wahllokal gewählt werden. Neben dem Wahlschein muss auch ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitgenommen werden. Die Wahlbenachrichtigung allein reicht nicht aus. Sie informiert nur über den Wahltermin und das zuständige Wahllokal, ersetzt aber keinen Wahlschein. Ein Wahlschein ist auch notwendig, wenn die Stimme per Briefwahl abgegeben werden soll oder wenn Menschen mit Behinderungen ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten.

Wer bereits Briefwahl beantrag hat: Der Wahlschein wird zusammen mit den Briefwahlunterlagen verschickt oder ausgehändigt. Wer also per Brief wählen möchte, erhält mit dem Wahlschein gleichzeitig alle notwendigen Unterlagen. Damit bleibt auch die Möglichkeit offen, die Stimme bequem von zu Hause aus abzugeben – oder flexibel in einem anderen Wahllokal zu wählen.

Wie beantragt man den Wahlschein?

Der Wahlschein wird bei der Gemeinde beantragt, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Das ist auf verschiedenen Wegen möglich:

  • persönlich bei der Gemeinde
  • schriftlich, per E-Mail oder Fax
  • über ein Onlineformular der Gemeinde
  • durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht
  • Ein Antrag per Telefon ist nicht möglich

Frist für die Landtagswahl 2026

Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026, um 15 Uhr beantragt werden. Danach sind nur noch Ausnahmefälle möglich, etwa bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung. Die Wahlbenachrichtigung wurde von den Gemeinden spätestens bis zum 15. Februar 2026 verschickt. Wer bis dato nichts erhalten hat, sollte sich direkt an seine Gemeinde wenden.